Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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vorgeschrieben werden. Die Erfahrung zeigt, dass streng durchgesetzte<br />
Fristen zur Ausweisung oder Abschiebung (refoulement) von Flüchtlingen<br />
führen können, da Flüchtlinge nicht in jedem Fall in der Lage sind, ihren<br />
Antrag fristgerecht <strong>ein</strong>zureichen.<br />
" Persönliche Befragung durch <strong>ein</strong>en qualifizierten Beamten<br />
Es ist sowohl wünschenswert als auch in der Regel für beide Seiten von<br />
Vorteil, wenn der Asylsuchende Gelegenheit erhält, s<strong>ein</strong>en Fall persönlich<br />
<strong>ein</strong>em qualifizierten Beamten vorzutragen, der fähig ist, <strong>ein</strong>e individuelle,<br />
objektive und unparteiische Entscheidung zu treffen. Der Beamte sollte<br />
alle maßgeblichen Fakten ermitteln und berücksichtigen und dem<br />
Asylsuchenden Gelegenheit geben, die Umstände s<strong>ein</strong>es Falles zu<br />
schildern und Beweise dafür vorzulegen.<br />
Der Asylsuchende muss alle ihm bekannten Fakten und Umstände darlegen<br />
und alle vorhandenen Beweismittel verfügbar machen. Die meisten<br />
Flüchtlinge können jedoch ihren Antrag nur durch ihre persönliche<br />
Aussage untermauern. Die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus hängt nicht<br />
davon ab, ob irgendwelche formalen Beweismittel vorgelegt werden,<br />
sondern kann all<strong>ein</strong> die glaubwürdige Aussage des Asylsuchenden zur<br />
Grundlage haben.<br />
Die persönliche Anhörung ist wichtig, da es schwierig ist, die<br />
Glaubwürdigkeit lediglich anhand <strong>ein</strong>er Niederschrift oder <strong>ein</strong>es Berichts<br />
über die Befragung zu beurteilen. Eine persönliche Anhörung gibt dem<br />
für die Entscheidung zuständigen Beamten die Möglichkeit, das Auftreten<br />
und Verhalten des Asylsuchenden mit zu berücksichtigen und zusätzliche<br />
Fragen zu bestimmten Einzelheiten zu stellen. Fachlich versierte<br />
Dolmetscher sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weibliche<br />
Asylsuchende sollten durch Beamtinnen und Dolmetscherinnen befragt<br />
werden, da Frauen vielleicht Scham empfinden und sich entehrt fühlen,<br />
wenn sie mit männlichen Amtspersonen über Einzelheiten ihres Falles<br />
sprechen müssen, vor allem dann, wenn die Frauen Opfer sexueller<br />
Gewalt waren.<br />
Für von ihren Familien getrennte Minderjährige sind besondere<br />
Vorkehrungen zu treffen, die auf dem Grundsatz des „Kindeswohls“ aus<br />
der Konvention über die Rechte des Kindes (siehe Kasten auf Seite 90) und den<br />
UNHCR-Richtlinien über allgem<strong>ein</strong>e Grundsätze und Verfahren zur Behandlung<br />
asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger beruhen.<br />
" Die Entscheidung<br />
Für die Erstentscheidung über den Asylantrag sollte <strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>deutig<br />
identifizierte Behörde, möglichst <strong>ein</strong>e Zentralbehörde, zuständig s<strong>ein</strong>.<br />
Dieser Behörde sollten die Akte des Asylsuchenden sowie alle<br />
Befragungsnotizen und Empfehlungen der verschiedenen am Verfahren<br />
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