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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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vorgeschrieben werden. Die Erfahrung zeigt, dass streng durchgesetzte<br />

Fristen zur Ausweisung oder Abschiebung (refoulement) von Flüchtlingen<br />

führen können, da Flüchtlinge nicht in jedem Fall in der Lage sind, ihren<br />

Antrag fristgerecht <strong>ein</strong>zureichen.<br />

" Persönliche Befragung durch <strong>ein</strong>en qualifizierten Beamten<br />

Es ist sowohl wünschenswert als auch in der Regel für beide Seiten von<br />

Vorteil, wenn der Asylsuchende Gelegenheit erhält, s<strong>ein</strong>en Fall persönlich<br />

<strong>ein</strong>em qualifizierten Beamten vorzutragen, der fähig ist, <strong>ein</strong>e individuelle,<br />

objektive und unparteiische Entscheidung zu treffen. Der Beamte sollte<br />

alle maßgeblichen Fakten ermitteln und berücksichtigen und dem<br />

Asylsuchenden Gelegenheit geben, die Umstände s<strong>ein</strong>es Falles zu<br />

schildern und Beweise dafür vorzulegen.<br />

Der Asylsuchende muss alle ihm bekannten Fakten und Umstände darlegen<br />

und alle vorhandenen Beweismittel verfügbar machen. Die meisten<br />

Flüchtlinge können jedoch ihren Antrag nur durch ihre persönliche<br />

Aussage untermauern. Die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus hängt nicht<br />

davon ab, ob irgendwelche formalen Beweismittel vorgelegt werden,<br />

sondern kann all<strong>ein</strong> die glaubwürdige Aussage des Asylsuchenden zur<br />

Grundlage haben.<br />

Die persönliche Anhörung ist wichtig, da es schwierig ist, die<br />

Glaubwürdigkeit lediglich anhand <strong>ein</strong>er Niederschrift oder <strong>ein</strong>es Berichts<br />

über die Befragung zu beurteilen. Eine persönliche Anhörung gibt dem<br />

für die Entscheidung zuständigen Beamten die Möglichkeit, das Auftreten<br />

und Verhalten des Asylsuchenden mit zu berücksichtigen und zusätzliche<br />

Fragen zu bestimmten Einzelheiten zu stellen. Fachlich versierte<br />

Dolmetscher sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weibliche<br />

Asylsuchende sollten durch Beamtinnen und Dolmetscherinnen befragt<br />

werden, da Frauen vielleicht Scham empfinden und sich entehrt fühlen,<br />

wenn sie mit männlichen Amtspersonen über Einzelheiten ihres Falles<br />

sprechen müssen, vor allem dann, wenn die Frauen Opfer sexueller<br />

Gewalt waren.<br />

Für von ihren Familien getrennte Minderjährige sind besondere<br />

Vorkehrungen zu treffen, die auf dem Grundsatz des „Kindeswohls“ aus<br />

der Konvention über die Rechte des Kindes (siehe Kasten auf Seite 90) und den<br />

UNHCR-Richtlinien über allgem<strong>ein</strong>e Grundsätze und Verfahren zur Behandlung<br />

asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger beruhen.<br />

" Die Entscheidung<br />

Für die Erstentscheidung über den Asylantrag sollte <strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>deutig<br />

identifizierte Behörde, möglichst <strong>ein</strong>e Zentralbehörde, zuständig s<strong>ein</strong>.<br />

Dieser Behörde sollten die Akte des Asylsuchenden sowie alle<br />

Befragungsnotizen und Empfehlungen der verschiedenen am Verfahren<br />

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