03.11.2013 Aufrufe

Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

„Die Konferenz appelliert an alle Parlamente und Regierungen,<br />

sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Flüchtlinge und für die<br />

Aufnahme politisch Verfolgter im Sinne des Abkommens von 1951<br />

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bewusst zu s<strong>ein</strong>.“<br />

78. Konferenz der Interparlamentarischen Union, Oktober 1987<br />

„Das Exekutivkomitee bekräftigt, dass das Abkommen von 1951<br />

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das Protokoll von 1967<br />

nach wie vor die Grundlage des <strong>internationalen</strong> Flüchtlingsrechts<br />

darstellen.”<br />

Beschluss Nr. 87 (f) des UNHCR-Exekutivkomitees, 1999<br />

Die Pflichten der Vertragsstaaten<br />

der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

Ein allgem<strong>ein</strong>er Grundsatz des Völkerrechts besagt, dass jeder gültige<br />

Vertrag für die Vertragsstaaten bindend ist und von ihnen nach Treu und<br />

Glauben angewendet werden muss. Länder, die die Genfer<br />

Flüchtlingskonvention ratifiziert haben, sind verpflichtet, Flüchtlinge in<br />

ihrem Hoheitsgebiet gemäß den Bestimmungen der Konvention zu<br />

schützen.<br />

Die Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention und des<br />

dazugehörigen Protokolls haben unter anderem folgende Bestimmungen<br />

<strong>ein</strong>zuhalten:<br />

" Zusammenarbeit mit UNHCR – In Artikel 35 der Genfer<br />

Flüchtlingskonvention und Artikel II des Protokolls von 1967<br />

verpflichten sich die Vertragsstaaten, mit UNHCR bei der Ausübung<br />

s<strong>ein</strong>er Befugnisse zusammenzuarbeiten und ihn insbesondere bei der<br />

Überwachung der Durchführung der Bestimmungen dieser Vertragswerke<br />

zu unterstützen.<br />

" Auskünfte über innerstaatliche Rechtsvorschriften – Die<br />

Vertragsstaaten kommen über<strong>ein</strong>, dem Generalsekretär der Ver<strong>ein</strong>ten<br />

Nationen den Wortlaut der Gesetze und sonstiger Rechtsvorschriften<br />

mitzuteilen, die sie etwa erlassen werden, um die Durchführung des<br />

Abkommens sicherzustellen.<br />

" Befreiung von der Gegenseitigkeit – Machen die Gesetze <strong>ein</strong>es<br />

Landes die Gewährung <strong>ein</strong>es Rechts an <strong>ein</strong>en Ausländer davon<br />

abhängig, dass das Land, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer<br />

besitzt, dieselbe Behandlung zugesteht (Gegenseitigkeit), so gilt dies<br />

nicht für Flüchtlinge. Flüchtlinge sind von der Gegenseitigkeit<br />

ausgenommen, da sie nicht den Schutz ihres Herkunftslandes<br />

genießen. !<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!