Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vorbehalte, Einwendungen oder Einvernehmenserklärungen<br />
" Stellen Sie sicher, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und das<br />
Protokoll nicht von irgendwelchen Vorbehalten, die ihren Anwendungsbereich<br />
<strong>ein</strong>schränken, oder durch sonstige Einwendungen oder<br />
Einvernehmenserklärungen begleitet werden.<br />
" Wenn die Regierung im Parlament <strong>ein</strong>en Ratifikationsantrag <strong>ein</strong>bringt,<br />
der mit Vorbehalten, die den Anwendungsbereich des Abkommens<br />
beschränken, Einwendungen oder Einvernehmenserklärungen versehen<br />
ist, können Sie,<br />
- nachdem Sie sich vergewissert haben, dass für solche<br />
Beschränkungen k<strong>ein</strong> Grund vorliegt, dafür <strong>ein</strong>treten, dass das<br />
Allgem<strong>ein</strong>interesse über Gruppen- oder auf spezifischen<br />
Umständen beruhende Interessen gestellt wird, und,<br />
- wenn nötig, die öffentliche M<strong>ein</strong>ung mobilisieren, um die<br />
Regierung <strong>zum</strong> Umdenken zu veranlassen.<br />
" Wenn die Gründe für die Vorbehalte der Regierung, die den Anwendungsbereich<br />
des Abkommens <strong>ein</strong>schränken, ihre Einwendungen<br />
oder Einvernehmenserklärungen weggefallen sind, können Sie<br />
- die parlamentarischen Verfahren nützen, um die Regierung über<br />
ihre weiteren Absichten zu befragen, und<br />
- Maßnahmen ergreifen, um diese Einschränkungen aufzuheben.<br />
" Außerdem können Sie von Ihrem Initiativrecht Gebrauch machen<br />
und die Aufhebung dieser Einschränkungen vorschlagen.<br />
Nach dem Abkommen zulässige besondere Vorbehalte und<br />
Einschränkungen<br />
Um besonderen Umständen <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Beitritts oder der<br />
Nachfolge Rechnung tragen zu können, haben vertragschließende Staaten<br />
nach der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll das Recht,<br />
hinsichtlich <strong>ein</strong>iger Bestimmungen Einschränkungen festzulegen oder<br />
Vorbehalte geltend zu machen. Gemäß Artikel 42 sind jedoch gegen<br />
<strong>ein</strong>ige grundlegende Bestimmungen des Abkommens k<strong>ein</strong>e Vorbehalte<br />
zulässig. Dabei handelt es sich um:<br />
- Artikel 1: Definition des Begriffs „Flüchtling“<br />
- Artikel 3: Verbot unterschiedlicher Behandlung<br />
- Artikel 4: Religionsfreiheit<br />
- Artikel 16 (1): Zugang zu den Gerichten<br />
- Artikel 33: Verbot der Ausweisung und Zurückweisung<br />
(non-refoulement)<br />
- Artikel 36 bis <strong>ein</strong>schl. 46: Schlussbestimmungen ►<br />
125