Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen<br />
Die Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen tritt mandatsgemäß in<br />
Aktion, wenn der Verdacht besteht, dass Asylsuchende oder andere<br />
Personen willkürlich inhaftiert wurden. In ihrem Bericht<br />
E/CN.4/2000/4 gab die Arbeitsgruppe <strong>ein</strong>e Sonderstellungnahme<br />
(Ausarbeitung 5) zur „Lage von Zuwanderern und Asylsuchenden“ ab, die<br />
folgende zehn Prinzipien zur Regelung von Gewahrsam und Haft enthält:<br />
Prinzip 1:<br />
Jeder Asylsuchende oder Zuwanderer, der an der Grenze oder, im Fall der illegalen<br />
Einreise, innerhalb des Hoheitsgebiets <strong>ein</strong>es Staates zwecks Befragung angehalten wird,<br />
muss <strong>zum</strong>indest mündlich und in <strong>ein</strong>er ihm verständlichen Sprache über die Art und<br />
die Gründe der für s<strong>ein</strong>e Person in Erwägung gezogenen Entscheidung, ihm die<br />
Einreise an der Grenze oder die Erlaubnis <strong>zum</strong> vorübergehenden Aufenthalt im<br />
Hoheitsgebiet zu verweigern, unterrichtet werden.<br />
Prinzip 2:<br />
Jeder Asylsuchende oder Zuwanderer muss, während er sich in Gewahrsam befindet,<br />
die Möglichkeit haben, mit der Außenwelt zu kommunizieren, sei es per Telefon, Fax<br />
oder elektronische Post, und mit <strong>ein</strong>em Anwalt, <strong>ein</strong>em konsularischen Vertreter und<br />
mit Angehörigen Verbindung aufzunehmen.<br />
Prinzip 3:<br />
Jeder in Gewahrsam genommene Asylsuchende oder Zuwanderer ist unverzüglich <strong>ein</strong>em<br />
Gericht oder sonstigen Behörde vorzuführen.<br />
Prinzip 4:<br />
Jeder Asylsuchende oder Zuwanderer muss, wenn er in Gewahrsam genommen wird,<br />
s<strong>ein</strong>e Unterschrift in <strong>ein</strong> nummeriertes und gebundenes Register oder <strong>ein</strong> mit<br />
gleichwertigen Garantien versehenes Verzeichnis setzen, in das folgende Angaben<br />
<strong>ein</strong>zutragen sind: die Identität der Person, die Gründe für den Gewahrsam und die<br />
zuständige Behörde, die die Maßnahme verhängt hat, sowie Datum und Uhrzeit der<br />
Einlieferung und der Entlassung.<br />
Prinzip 5:<br />
Jeder Asylsuchende oder Zuwanderer ist bei s<strong>ein</strong>er Aufnahme in <strong>ein</strong> Anhaltezentrum<br />
über die Anstaltsordnung und gegebenenfalls über die anwendbaren Disziplinarregeln<br />
und über jede Möglichkeit, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten zu werden<br />
(„Incommunicado-Haft“), sowie über die mit <strong>ein</strong>er solchen Maßnahme <strong>ein</strong>hergehenden<br />
Garantien zu unterrichten.<br />
Prinzip 6:<br />
Die Entscheidung muss durch <strong>ein</strong>e gebührend befugte, mit ausreichender<br />
Verantwortung ausgestattete Behörde getroffen werden und auf gesetzlich verankerten<br />
Kriterien der Rechtmäßigkeit beruhen.<br />
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