03.11.2013 Aufrufe

Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

" Die internationale Gem<strong>ein</strong>schaft hat noch k<strong>ein</strong>en Konsens über <strong>ein</strong>en<br />

für die Staaten verpflichtenden Umgang mit Personen gefunden, die<br />

dem erweiterten Flüchtlingsbegriff entsprechen. Deshalb stehen den<br />

Aufgaben, die die UN-Generalversammlung UNHCR im Laufe der<br />

Zeit übertragen hat, k<strong>ein</strong>e entsprechenden Verpflichtungen der<br />

Staaten gegenüber. Das bedeutet, dass der Schutz solcher Personen<br />

nicht völkerrechtlich festgelegt, sondern dem Ermessen der Staaten<br />

überlassen ist.<br />

" Bis <strong>ein</strong> internationaler Konsens erreicht ist und als Unterstützung auf<br />

dem Weg zu <strong>ein</strong>em solchen Konsens könnten Parlamentarier in ihren<br />

innerstaatlichen Rechtsvorschriften nach dem Vorbild der OAU-<br />

Konvention und der Erklärung von Cartagena den Schutz von<br />

Personen vorsehen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen.<br />

" Die Klauseln, die bestimmte Flüchtlingskategorien vom <strong>internationalen</strong><br />

Schutz ausschließen, sind ebenfalls Teil der Flüchtlingskriterien.<br />

Es sind dies Artikel 1 D, E und F der Genfer Flüchtlingskonvention,<br />

und Artikel 1 (5) der OAU-Konvention. Da die Ausschlussklauseln<br />

in der Genfer Flüchtlingskonvention erschöpfend<br />

aufgeführt sind, sollten sie unverändert und ohne Hinzufügung in die<br />

innerstaatlichen Gesetze übernommen werden.<br />

" Auch die Klauseln bezüglich der Bedingungen, unter denen der<br />

Flüchtlingsstatus endet, sind Teil der Kriterien. Es sind dies Artikel<br />

1 C der Genfer Flüchtlingskonvention und Artikel 1 (4) der OAU-<br />

Konvention. Da die Beendigungsklauseln erschöpfend aufgeführt<br />

sind, sollten sie unverändert und ohne Hinzufügung in die innerstaatlichen<br />

Gesetze übernommen werden.<br />

Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft<br />

" Die Statusfeststellung ist der Schlüssel <strong>zum</strong> Schutz; dennoch sind in<br />

der Genfer Flüchtlingskonvention k<strong>ein</strong>e diesbezüglichen Verfahren<br />

vorgeschrieben.<br />

" Viele Länder sowie UNHCR verfügen über umfangreiche Erfahrungen<br />

in der Anwendung der Flüchtlingsdefinition. Doch spielen<br />

in diesem Bereich nationale Rechtsstrukturen, Ressourcen und<br />

Bedürfnisse <strong>ein</strong>e bedeutende Rolle.<br />

" Auf internationaler Ebene hat das UNHCR-Exekutivkomitee <strong>ein</strong>e<br />

Reihe von Mindestanforderungen für Verfahren zur Statusfeststellung<br />

empfohlen (siehe Kapitel 3).<br />

►<br />

128

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!