Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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" Meldepflicht<br />
Der Asylsuchende kann verpflichtet werden, sich in regelmäßigen<br />
Zeitabständen bei den Zuwanderungs- oder Polizeibehörden zu melden.<br />
Der Asylsuchende kann aus der Haft entlassen werden, wenn er sich<br />
verpflichtet, alle Auflagen zu erfüllen und Ladungen zu Einvernahmen<br />
und sonstigen amtlichen Terminen Folge zu leisten. Diese Verpflichtungserklärung<br />
kann auch von <strong>ein</strong>em Familienmitglied, <strong>ein</strong>er NGO oder<br />
<strong>ein</strong>er Gem<strong>ein</strong>schaftsgruppe abgegeben werden.<br />
Der Asylsuchende kann verpflichtet werden, sich an <strong>ein</strong>er bestimmten<br />
Adresse oder an <strong>ein</strong>em bestimmten Ort aufzuhalten und im Fall <strong>ein</strong>es<br />
geplanten Ortswechsels vorweg die entsprechende Zustimmung <strong>ein</strong>zuholen.<br />
" Bürgschaft/Kaution<br />
Asylsuchende können aufgefordert werden, <strong>ein</strong>en Bürgen zu stellen,<br />
der gewährleisten muss, dass sie amtlichen Ladungen Folge leisten.<br />
Geschieht dies nicht, würde dem Bürgen <strong>ein</strong>e Geldstrafe drohen.<br />
" Freilassung auf Kaution<br />
Diese Alternative gibt bereits in Haft befindlichen Asylsuchenden die<br />
Möglichkeit, die Freilassung auf Kaution zu beantragen, womit <strong>ein</strong>e<br />
Verpflichtungserklärung und die Hinterlegung <strong>ein</strong>er Sicherheitsleistung<br />
verbunden ist. Asylsuchende müssen von dieser Möglichkeit in<br />
Kenntnis gesetzt werden, und der Betrag darf nicht überhöht s<strong>ein</strong>.<br />
" Offene Zentren<br />
Asylsuchende können unter der Bedingung freigelassen werden, dass<br />
sie sich in bestimmten Sammelunterkünften aufhalten können, die sie<br />
zu bestimmten Zeiten verlassen dürfen und in die sie nach <strong>ein</strong>er<br />
vorgeschriebenen Zeit wieder zurückkehren müssen.<br />
Illegal <strong>ein</strong>gereiste Asylsuchende:<br />
Was die Genfer Flüchtlingskonvention dazu sagt<br />
„Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder<br />
unrechtmäßigen Aufenthalts k<strong>ein</strong>e Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar<br />
aus <strong>ein</strong>em Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit ... bedroht waren, und<br />
die ohne Erlaubnis in [ihr] Gebiet ... <strong>ein</strong>reisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt,<br />
dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre<br />
unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.“ ►<br />
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