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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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" Meldepflicht<br />

Der Asylsuchende kann verpflichtet werden, sich in regelmäßigen<br />

Zeitabständen bei den Zuwanderungs- oder Polizeibehörden zu melden.<br />

Der Asylsuchende kann aus der Haft entlassen werden, wenn er sich<br />

verpflichtet, alle Auflagen zu erfüllen und Ladungen zu Einvernahmen<br />

und sonstigen amtlichen Terminen Folge zu leisten. Diese Verpflichtungserklärung<br />

kann auch von <strong>ein</strong>em Familienmitglied, <strong>ein</strong>er NGO oder<br />

<strong>ein</strong>er Gem<strong>ein</strong>schaftsgruppe abgegeben werden.<br />

Der Asylsuchende kann verpflichtet werden, sich an <strong>ein</strong>er bestimmten<br />

Adresse oder an <strong>ein</strong>em bestimmten Ort aufzuhalten und im Fall <strong>ein</strong>es<br />

geplanten Ortswechsels vorweg die entsprechende Zustimmung <strong>ein</strong>zuholen.<br />

" Bürgschaft/Kaution<br />

Asylsuchende können aufgefordert werden, <strong>ein</strong>en Bürgen zu stellen,<br />

der gewährleisten muss, dass sie amtlichen Ladungen Folge leisten.<br />

Geschieht dies nicht, würde dem Bürgen <strong>ein</strong>e Geldstrafe drohen.<br />

" Freilassung auf Kaution<br />

Diese Alternative gibt bereits in Haft befindlichen Asylsuchenden die<br />

Möglichkeit, die Freilassung auf Kaution zu beantragen, womit <strong>ein</strong>e<br />

Verpflichtungserklärung und die Hinterlegung <strong>ein</strong>er Sicherheitsleistung<br />

verbunden ist. Asylsuchende müssen von dieser Möglichkeit in<br />

Kenntnis gesetzt werden, und der Betrag darf nicht überhöht s<strong>ein</strong>.<br />

" Offene Zentren<br />

Asylsuchende können unter der Bedingung freigelassen werden, dass<br />

sie sich in bestimmten Sammelunterkünften aufhalten können, die sie<br />

zu bestimmten Zeiten verlassen dürfen und in die sie nach <strong>ein</strong>er<br />

vorgeschriebenen Zeit wieder zurückkehren müssen.<br />

Illegal <strong>ein</strong>gereiste Asylsuchende:<br />

Was die Genfer Flüchtlingskonvention dazu sagt<br />

„Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder<br />

unrechtmäßigen Aufenthalts k<strong>ein</strong>e Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar<br />

aus <strong>ein</strong>em Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit ... bedroht waren, und<br />

die ohne Erlaubnis in [ihr] Gebiet ... <strong>ein</strong>reisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt,<br />

dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre<br />

unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.“ ►<br />

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