Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Lat<strong>ein</strong>amerikas kann jedoch <strong>ein</strong>e Lücke zwischen dem Schutz, der von<br />
Staaten aufgrund ihrer Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
gewährt wird und begründete Furcht vor Verfolgung aus<br />
<strong>ein</strong>em der fünf in der Konvention aufgeführten Gründe voraussetzt, und<br />
dem von UNHCR im Sinne s<strong>ein</strong>es erweiterten Mandats gebotenen<br />
Schutz entstehen. Dieser rechtsfreie Raum kann für die Opfer<br />
bewaffneter Konflikte erhebliche praktische Probleme verursachen.<br />
Parlamentarier können dafür sorgen, dass in den nationalen Rechtsvorschriften<br />
Vorsorge für den vollen Schutz gemäß der erweiterten<br />
Flüchtlingsdefinition getroffen wird, der sich auch auf Opfer<br />
bewaffneter Konflikte erstreckt.<br />
" Die Zusammenhänge zwischen Konflikt und Verfolgung<br />
Konflikt und Verfolgung schließen <strong>ein</strong>ander nicht aus, vielmehr kann<br />
<strong>ein</strong> Konflikt die vom Verfolger gewählte Methode zur Unterdrückung<br />
oder Beseitigung gewisser Gruppen s<strong>ein</strong>. In den meisten Fällen werden<br />
Personen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen, der Flüchtlingsdefinition<br />
aus der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen: Sie sind<br />
nicht nur Opfer <strong>ein</strong>es Krieges, sondern haben überdies begründete<br />
Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,<br />
Zugehörigkeit zu <strong>ein</strong>er bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer<br />
politischen Überzeugung. Zum Beispiel suchten Menschen, die vor den<br />
„ethnischen Säuberungen“ im ehemaligen Jugoslawien oder vor dem<br />
Völkermord in Ruanda flüchteten, Zuflucht vor Verfolgung aus <strong>ein</strong>em<br />
Konventionsgrund, bei dem der Krieg selbst das zur Verfolgung<br />
<strong>ein</strong>gesetzte Mittel war. Das sind Beispiele von Verfolgung im großen<br />
Maßstab, die gleichzeitig mit den militärischen Feldzügen stattfand<br />
oder deren Bestandteil war. Auch Einzelpersonen können im Zuge<br />
bewaffneter Konflikte zur Zielscheibe von Verfolgung aus <strong>ein</strong>em der in<br />
der Flüchtlingsdefinition der Konvention genannten Gründe werden.<br />
" Schutz für Personen, die nicht der Definition der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention entsprechen<br />
Personen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen, werden in<br />
Asylländern, die den erweiterten Flüchtlingsbegriff der OAU-<br />
Konvention oder der Erklärung von Cartagena nicht übernommen<br />
haben, nicht immer als Flüchtlinge anerkannt. In der Praxis gilt jedoch,<br />
dass Menschen, die vor Krieg Zuflucht suchen, nicht in ihre<br />
Heimatländer zurückgeschickt werden können. Die meisten Staaten<br />
gewähren diesen Personen auf der Grundlage innerstaatlicher Gesetze<br />
oder des administrativen Ermessens irgend<strong>ein</strong>e Art von Bleiberecht.<br />
Parlamentarier in Ländern, die den erweiterten Flüchtlingsbegriff nicht<br />
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