Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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In Ländern, in denen erwachsene Flüchtlinge inhaftiert werden, laufen<br />
Kinder Gefahr, ebenfalls in Haft genommen zu werden, sofern für<br />
Eltern nicht <strong>ein</strong>e Sonderregelung getroffen wird, die ihre Freilassung<br />
ermöglicht. Kinder sollten k<strong>ein</strong>esfalls in Haft genommen werden, außer<br />
es besteht absolut k<strong>ein</strong>e andere Möglichkeit, die Einheit der Familie zu<br />
erhalten.<br />
Für <strong>ein</strong> unbegleitetes Kind sollte während der individuellen Statusfeststellung<br />
<strong>ein</strong> Vormund bestellt werden, der für das Wohl des Kindes<br />
<strong>ein</strong>tritt. Bei der Beurteilung des Antrags <strong>ein</strong>es Kindes auf Flüchtlingsstatus<br />
ist s<strong>ein</strong> geistiger Entwicklungsstand, s<strong>ein</strong>e Reife und s<strong>ein</strong>e Fähigkeit<br />
zu berücksichtigen, den Antrag unter Bezugnahme auf s<strong>ein</strong>en<br />
persönlichen, familiären und kulturellen Hintergrund zu artikulieren.<br />
Bei der Entscheidung ist großzügig vom Prinzip „Im Zweifel für den<br />
Antragsteller“ Gebrauch zu machen.<br />
Kinder, die von <strong>ein</strong>em bewaffneten Konflikt betroffen sind, haben<br />
Anspruch auf besonderen Schutz und spezielle Behandlung, da sie<br />
aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit größte Gefahr laufen, verwundet<br />
oder ausgebeutet zu werden oder ums Leben zu kommen.<br />
Darüber hinaus haben Kinder Anspruch auf Bildung, angemessene<br />
Ernährung und den höchsten verfügbaren Standard an gesundheitlicher<br />
Betreuung.<br />
In allen Entscheidungen über Flüchtlingskinder muss das Wohl des<br />
Kindes und die Rolle der Familie als wichtigste Quelle für den Schutz<br />
und das Wohlergehen des Kindes im Vordergrund stehen. Dieser<br />
Grundsatz ist in der Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK)<br />
verankert, der nahezu alle Staaten der Welt beigetreten sind, und bildet<br />
ihr wichtigstes rechtliches Prinzip. Die UN-KRK enthält <strong>ein</strong>e Sonderbestimmung<br />
für Flüchtlingskinder, hält aber gleichzeitig fest, dass ihre<br />
Bestimmungen für alle Kinder ohne Unterschied Gültigkeit haben.<br />
Auch die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohl des<br />
Kindes sieht besonderen Schutz für Flüchtlingskinder und binnenvertriebene<br />
Kinder vor.<br />
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