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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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Die Befugnis von UNHCR, für diese Personen tätig zu werden, beruht<br />

entweder auf der Genfer Flüchtlingskonvention und der OAU-<br />

Konvention, auf der Erklärung von Cartagena oder auf Resolutionen<br />

der Generalversammlung der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen.<br />

Der Sonderfall der Palästinenser<br />

Das Hilfswerk der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen für Palästinaflüchtlinge im<br />

Nahen Osten (UNRWA) wurde 1948 ins Leben gerufen, um den im<br />

Zusammenhang mit der Gründung des Staates Israel vertriebenen<br />

Palästinensern beizustehen. Bei UNRWA, das in Jordanien, im Libanon,<br />

in Syrien, Gaza und im Westjordanland tätig ist, sind fast 3 Millionen<br />

Palästinenser registriert.<br />

UNRWA definiert Palästinaflüchtlinge als Personen und deren Nachkommen,<br />

die zwei Jahre vor den gewalttätigen Aus<strong>ein</strong>andersetzungen des<br />

Jahres 1948 in Palästina ansässig waren und die infolge des Konflikts ihr<br />

Heim und ihre Existenzgrundlage verloren haben. UNRWA erhielt nicht<br />

den Auftrag, die Palästinaflüchtlinge zu schützen; diese Aufgabe wurde<br />

unausgesprochen den Ländern überlassen, in denen sie Zuflucht gefunden<br />

haben. Da die bei UNRWA registrierten Palästinenser bereits bei <strong>ein</strong>er<br />

UN-Organisation in Betreuung standen, wurden sie bei der Gründung von<br />

UNHCR 1950 aus dessen Mandat ausgenommen. Palästinenser aus<br />

Gebieten, die nicht von UNRWA betreut werden, fallen hingegen unter<br />

das Mandat von UNHCR.<br />

Die Rechtsstellung der Palästinenser kann sehr unterschiedlich s<strong>ein</strong> und<br />

hängt vom Datum ihrer Vertreibung oder der ihrer Eltern und Großeltern<br />

sowie von ihrem derzeitigen Wohnort ab. Rund 850.000 Palästinenser –<br />

sie selbst und ihre Nachkommen, die nach 1948 im neuen Staat Israel<br />

blieben – besitzen heute die israelische Staatsangehörigkeit. Eine unbekannte<br />

Zahl hat die Staatsangehörigkeit von Ländern außerhalb des Nahen<br />

Ostens angenommen. Von den arabischen Staaten, die Palästinaflüchtlinge<br />

aufgenommen haben, hat ihnen nur Jordanien im großen Maßstab die<br />

Staatsangehörigkeit zuerkannt. Die Rechtsstellung aller anderen ist bestenfalls<br />

als zweifelhaft zu bezeichnen, und viele Palästinenser befinden sich in<br />

<strong>ein</strong>er untragbaren Situation. !<br />

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