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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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Abgeleiteter Status<br />

Abkommen über die<br />

Rechtsstellung der<br />

Flüchtlinge<br />

(„Genfer<br />

Flüchtlingskonvention“)<br />

Amnestie<br />

Asyl<br />

Asylsuchender<br />

Siehe Grundsatz der Familien<strong>ein</strong>heit<br />

Ein Über<strong>ein</strong>kommen, das den Rahmen für den<br />

<strong>Flüchtlingsschutz</strong> mit dem umfassendsten geographischen<br />

Geltungsbereich festlegt. Das Abkommen<br />

wurde im Juli 1951 geschlossen und trat im<br />

April 1954 in Kraft. Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

beschränkt den Anwendungsbereich<br />

auf „Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951<br />

<strong>ein</strong>getreten sind“ . Diese Einschränkung wird im<br />

Protokoll von 1967 über die Rechtsstellung der<br />

Flüchtlinge aufgehoben. Bisher sind 144 Staaten<br />

der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem<br />

Protokoll von 1967 beigetreten.<br />

Eine rechtliche Garantie, die <strong>ein</strong>er Person oder Personengruppe<br />

Straffreiheit für strafrechtliche oder<br />

politische Vergehen zusichert. Eine Amnestie kann<br />

zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von<br />

Flüchtlingen beitragen, wenn sie <strong>ein</strong>gehalten und<br />

richtig angewendet wird.<br />

Der von <strong>ein</strong>em Staat in s<strong>ein</strong>em Hoheitsgebiet<br />

gewährte Schutz für Personen aus <strong>ein</strong>em anderen<br />

Staat, die vor Verfolgung oder ernstlicher Gefahr<br />

flüchten. Eine Person, der Asyl gewährt wird, ist<br />

<strong>ein</strong> Flüchtling. Asyl b<strong>ein</strong>haltet verschiedene Elemente,<br />

darunter non-refoulement, das Bleiberecht<br />

im Hoheitsgebiet des Asyllandes und menschenwürdige<br />

Behandlungsstandards.<br />

Eine Person, über deren Asylgesuch oder -antrag<br />

<strong>ein</strong> mögliches Zufluchtsland noch nicht endgültig<br />

entschieden hat.<br />

Asylverfahren Siehe Verfahren zur Feststellung der<br />

Flüchtlingseigenschaft<br />

Aufnahmezentrum Ein Ort, an dem soeben <strong>ein</strong>getroffene Flüchtlinge<br />

vorläufig untergebracht, erfasst und betreut werden.<br />

Ausschlussklauseln<br />

Rechtliche Bestimmungen, nach denen Personen,<br />

die an sich die für die Anerkennung als Flüchtling<br />

erforderlichen Kriterien erfüllen, vom <strong>internationalen</strong><br />

Schutz ausgeschlossen sind. Die Ausschlussklauseln<br />

sind in den Artikeln 1 D, 1 E und<br />

1 F der Genfer Flüchtlingskonvention enthalten<br />

und gelten für folgende drei Personengruppen:<br />

Personen, die bereits den Schutz oder Beistand von<br />

anderen Organisationen der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen als<br />

UNHCR genießen, Personen, die über die Rechte<br />

und Pflichten verfügen, die mit dem Besitz der<br />

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