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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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$ Der Beitritt hilft UNHCR bei der Mobilisierung<br />

internationaler Unterstützung<br />

Ein plötzlicher Massenzustrom von Flüchtlingen bedeutet für <strong>ein</strong><br />

Entwicklungsland meist enorme wirtschaftliche Belastungen, vor allem<br />

dann, wenn die ohnehin knappen Ressourcen, die eigentlich der<br />

örtlichen Bevölkerung zugute kommen sollten, für die Versorgung der<br />

Flüchtlinge aufgewendet werden müssen. Um hier Abhilfe zu schaffen,<br />

muss die Basis der Staaten, die die Flüchtlingsüber<strong>ein</strong>kommen unterstützen,<br />

verbreitert werden. Dadurch kann die staatliche Verantwortung<br />

für die Flüchtlinge gerechter verteilt werden.<br />

Häufig gestellte Fragen <strong>zum</strong> Beitritt<br />

$ Ermutigt der Beitritt Flüchtlinge <strong>zum</strong> Kommen?<br />

Erhöht der Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention die Wahrsch<strong>ein</strong>lichkeit,<br />

dass Flüchtlinge in <strong>ein</strong>em bestimmten Land um Asyl<br />

ansuchen werden?<br />

Diese Sorge wird durch k<strong>ein</strong>e bisherige Erfahrung bestätigt.<br />

Flüchtlinge möchten in der Nähe ihrer Heimat bleiben. Deshalb<br />

beherbergen viele „Frontstaaten“, von denen manche k<strong>ein</strong>e Vertragsstaaten<br />

der Flüchtlingsüber<strong>ein</strong>kommen sind, <strong>ein</strong>ige der größten<br />

Flüchtlingsbevölkerungen der Welt. Im Gegensatz dazu halten sich in<br />

westeuropäischen Ländern, die alle Vertragsstaaten der Genfer<br />

Flüchtlingskonvention und ihres Protokolls sind, erheblich weniger<br />

Asylsuchende auf. Die „Attraktivität“ <strong>ein</strong>es potenziellen Asyllandes ist<br />

<strong>ein</strong> sehr subjektiver Begriff und hat wenig mit rechtlichen Verpflichtungen<br />

zu tun. Wo <strong>ein</strong> Flüchtling Zuflucht sucht, hängt eher mit<br />

geopolitischen Überlegungen oder familiären Verbindungen zusammen.<br />

$ Kann <strong>ein</strong> Land vermeiden, Flüchtlinge aufnehmen<br />

zu müssen, indem es der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

nicht beitritt?<br />

Einem Flüchtling, der Schutz sucht, darf die Einreise nicht verweigert<br />

werden. Ein Flüchtling darf auch nicht gegen s<strong>ein</strong>en Willen in s<strong>ein</strong><br />

Herkunftsland oder in irgend<strong>ein</strong> anderes Land zurückgeschickt werden,<br />

in dem ihm Verfolgung drohen könnte. Dieses Prinzip des nonrefoulement<br />

ist <strong>ein</strong>e Regel des Völkergewohnheitsrechts. Es ist somit<br />

für alle Staaten verbindlich, und zwar ausnahmslos und unabhängig<br />

davon, ob sie der Genfer Flüchtlingskonvention oder deren Protokoll<br />

beigetreten sind oder nicht.<br />

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