Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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$ Der Beitritt hilft UNHCR bei der Mobilisierung<br />
internationaler Unterstützung<br />
Ein plötzlicher Massenzustrom von Flüchtlingen bedeutet für <strong>ein</strong><br />
Entwicklungsland meist enorme wirtschaftliche Belastungen, vor allem<br />
dann, wenn die ohnehin knappen Ressourcen, die eigentlich der<br />
örtlichen Bevölkerung zugute kommen sollten, für die Versorgung der<br />
Flüchtlinge aufgewendet werden müssen. Um hier Abhilfe zu schaffen,<br />
muss die Basis der Staaten, die die Flüchtlingsüber<strong>ein</strong>kommen unterstützen,<br />
verbreitert werden. Dadurch kann die staatliche Verantwortung<br />
für die Flüchtlinge gerechter verteilt werden.<br />
Häufig gestellte Fragen <strong>zum</strong> Beitritt<br />
$ Ermutigt der Beitritt Flüchtlinge <strong>zum</strong> Kommen?<br />
Erhöht der Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention die Wahrsch<strong>ein</strong>lichkeit,<br />
dass Flüchtlinge in <strong>ein</strong>em bestimmten Land um Asyl<br />
ansuchen werden?<br />
Diese Sorge wird durch k<strong>ein</strong>e bisherige Erfahrung bestätigt.<br />
Flüchtlinge möchten in der Nähe ihrer Heimat bleiben. Deshalb<br />
beherbergen viele „Frontstaaten“, von denen manche k<strong>ein</strong>e Vertragsstaaten<br />
der Flüchtlingsüber<strong>ein</strong>kommen sind, <strong>ein</strong>ige der größten<br />
Flüchtlingsbevölkerungen der Welt. Im Gegensatz dazu halten sich in<br />
westeuropäischen Ländern, die alle Vertragsstaaten der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention und ihres Protokolls sind, erheblich weniger<br />
Asylsuchende auf. Die „Attraktivität“ <strong>ein</strong>es potenziellen Asyllandes ist<br />
<strong>ein</strong> sehr subjektiver Begriff und hat wenig mit rechtlichen Verpflichtungen<br />
zu tun. Wo <strong>ein</strong> Flüchtling Zuflucht sucht, hängt eher mit<br />
geopolitischen Überlegungen oder familiären Verbindungen zusammen.<br />
$ Kann <strong>ein</strong> Land vermeiden, Flüchtlinge aufnehmen<br />
zu müssen, indem es der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
nicht beitritt?<br />
Einem Flüchtling, der Schutz sucht, darf die Einreise nicht verweigert<br />
werden. Ein Flüchtling darf auch nicht gegen s<strong>ein</strong>en Willen in s<strong>ein</strong><br />
Herkunftsland oder in irgend<strong>ein</strong> anderes Land zurückgeschickt werden,<br />
in dem ihm Verfolgung drohen könnte. Dieses Prinzip des nonrefoulement<br />
ist <strong>ein</strong>e Regel des Völkergewohnheitsrechts. Es ist somit<br />
für alle Staaten verbindlich, und zwar ausnahmslos und unabhängig<br />
davon, ob sie der Genfer Flüchtlingskonvention oder deren Protokoll<br />
beigetreten sind oder nicht.<br />
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