Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Auswahlkriterien<br />
für die<br />
Neuansiedlung<br />
Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes verbunden<br />
sind, und Personen, bei denen schwerwiegende<br />
Gründe die Annahme rechtfertigen, dass sie <strong>ein</strong><br />
Verbrechen gegen den Frieden, <strong>ein</strong> Kriegsverbrechen<br />
oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit<br />
oder <strong>ein</strong> schweres nichtpolitisches Verbrechen<br />
begangen haben oder sich Handlungen zuschulden<br />
kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen<br />
der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen zuwiderlaufen.<br />
Kriterien, nach denen UNHCR und Neuansiedlungsländer<br />
Kandidaten für die Neuansiedlung<br />
auswählen. Für <strong>ein</strong>e von UNHCR vermittelte Neuansiedlung<br />
kommen ausschließlich Mandatsflüchtlinge<br />
in Frage, die nach wie vor <strong>internationalen</strong><br />
Schutz benötigen und die im UNHCR-<br />
Handbuch über Neuansiedlung beschriebenen Kriterien<br />
erfüllen. Die <strong>ein</strong>zelnen Länder können<br />
zusätzliche Neuansiedlungskriterien festlegen.<br />
Ausweisung Außerlandesschaffung <strong>ein</strong>er Person, die sich<br />
rechtmäßig im Hoheitsgebiet <strong>ein</strong>es Staates aufhält,<br />
durch die Regierungsbehörden dieses Staates. Laut<br />
Artikel 32 der Genfer Flüchtlingskonvention darf<br />
<strong>ein</strong> Flüchtling nur aus Gründen der öffentlichen<br />
Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen werden. Die<br />
Verfahren, in denen der Ausweisungsbeschluss<br />
gefasst wird, müssen fair und gerecht s<strong>ein</strong>, und<br />
dem Flüchtling sollte <strong>ein</strong>e angemessene Frist<br />
gewährt werden, um ihm die Möglichkeit zu geben,<br />
in <strong>ein</strong>em anderen Land Aufnahme zu finden.<br />
Beendigungsklauseln<br />
Rechtliche Bestimmungen, die besagen, wann der<br />
Flüchtlingsstatus endet. Die Beendigungsklauseln<br />
sind in Artikel 1 (C) der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
und in Artikel 1 (4) der OAU Konvention von<br />
1969 enthalten.<br />
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