Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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UN-Sonderverfahren im Bereich der<br />
Menschenrechte, die Flüchtlingen zur<br />
Verfügung stehen oder die zugunsten von<br />
Flüchtlingen geschaffen wurden<br />
Die Menschenrechtskommission der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen, <strong>ein</strong> aus<br />
53 Mitgliedstaaten bestehendes Gremium, hat verschiedene Mechanismen<br />
zur Untersuchung von Menschenrechtsfragen und zur Ermittlung der<br />
Menschenrechtslage in <strong>ein</strong>zelnen Ländern geschaffen. Eine Besonderheit<br />
dieser Verfahren besteht darin, dass Maßnahmen ergriffen werden<br />
können, auch wenn <strong>ein</strong> Staat den <strong>internationalen</strong> Menschenrechtsüber<strong>ein</strong>kommen<br />
nicht beigetreten ist. Bei all diesen Sonderverfahren ist<br />
vorgesehen, dass der Kommission bei ihrer Jahrestagung in Genf <strong>ein</strong><br />
Bericht über die jeweils untersuchte Menschenrechtslage vorgelegt wird.<br />
In <strong>ein</strong>igen können r<strong>ein</strong> humanitär motivierte <strong>ein</strong>dringliche Appelle an die<br />
betreffenden Stellen gerichtet werden. Folgende Punkte sind für Flüchtlinge<br />
von Bedeutung:<br />
Die Sonderberichterstatter oder Sondergremien der UN-Kommission<br />
können bei der betreffenden Regierung vorstellig werden, um zu<br />
verhindern, dass Flüchtlinge, Asylsuchende oder Binnenvertriebene<br />
drohenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden, oder aber<br />
im Zusammenhang mit angeblich bereits erfolgten Verletzungen.<br />
Wenn <strong>ein</strong>e Verletzung des Non-refoulement-Gebots droht, kann es<br />
unter gewissen Umständen angezeigt s<strong>ein</strong>, <strong>ein</strong>en der folgenden<br />
thematischen Mechanismen in Anspruch zu nehmen:<br />
" UN-Sonderberichterstatter über Folter<br />
" UN-Sonderberichterstatter über Hinrichtungen im Schnellverfahren<br />
" UN-Arbeitsgruppe über unfreiwilliges oder gewaltsames Verschwinden<br />
Parlamentarier können sich der oben genannten Sonderverfahren in<br />
folgender Weise bedienen oder zu ihnen beitragen:<br />
" Auskunftserteilung in den betreffenden Verfahren über die Lage der<br />
Flüchtlinge, Binnenvertriebenen und Asylsuchenden<br />
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