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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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UN-Sonderverfahren im Bereich der<br />

Menschenrechte, die Flüchtlingen zur<br />

Verfügung stehen oder die zugunsten von<br />

Flüchtlingen geschaffen wurden<br />

Die Menschenrechtskommission der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen, <strong>ein</strong> aus<br />

53 Mitgliedstaaten bestehendes Gremium, hat verschiedene Mechanismen<br />

zur Untersuchung von Menschenrechtsfragen und zur Ermittlung der<br />

Menschenrechtslage in <strong>ein</strong>zelnen Ländern geschaffen. Eine Besonderheit<br />

dieser Verfahren besteht darin, dass Maßnahmen ergriffen werden<br />

können, auch wenn <strong>ein</strong> Staat den <strong>internationalen</strong> Menschenrechtsüber<strong>ein</strong>kommen<br />

nicht beigetreten ist. Bei all diesen Sonderverfahren ist<br />

vorgesehen, dass der Kommission bei ihrer Jahrestagung in Genf <strong>ein</strong><br />

Bericht über die jeweils untersuchte Menschenrechtslage vorgelegt wird.<br />

In <strong>ein</strong>igen können r<strong>ein</strong> humanitär motivierte <strong>ein</strong>dringliche Appelle an die<br />

betreffenden Stellen gerichtet werden. Folgende Punkte sind für Flüchtlinge<br />

von Bedeutung:<br />

Die Sonderberichterstatter oder Sondergremien der UN-Kommission<br />

können bei der betreffenden Regierung vorstellig werden, um zu<br />

verhindern, dass Flüchtlinge, Asylsuchende oder Binnenvertriebene<br />

drohenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden, oder aber<br />

im Zusammenhang mit angeblich bereits erfolgten Verletzungen.<br />

Wenn <strong>ein</strong>e Verletzung des Non-refoulement-Gebots droht, kann es<br />

unter gewissen Umständen angezeigt s<strong>ein</strong>, <strong>ein</strong>en der folgenden<br />

thematischen Mechanismen in Anspruch zu nehmen:<br />

" UN-Sonderberichterstatter über Folter<br />

" UN-Sonderberichterstatter über Hinrichtungen im Schnellverfahren<br />

" UN-Arbeitsgruppe über unfreiwilliges oder gewaltsames Verschwinden<br />

Parlamentarier können sich der oben genannten Sonderverfahren in<br />

folgender Weise bedienen oder zu ihnen beitragen:<br />

" Auskunftserteilung in den betreffenden Verfahren über die Lage der<br />

Flüchtlinge, Binnenvertriebenen und Asylsuchenden<br />

►<br />

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