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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

3. Erste Pflanzenschutzbestimmungen<br />

Es ist die sittliche Pflicht aller jetzt Lebenden, die Pflanzenwelt möglichst<br />

zu schonen, damit auch spätere Geschlechter sich noch daran erfreuen<br />

können. Die beste, gesündeste Erholung finden wir ja in Gottes freier<br />

Natur und hier wurde uns ein um so größerer Genuß zuteil, je reicher die<br />

Natur ist, und je mehr Arten blühender Pflanzen wir in Berg und Tal vorfinden.<br />

Den gedankenlosen „Blumenfreunden“ müssen wir ins Gewissen<br />

rufen: Nicht jede Blume abreißen, die durch ihre Besonderheit deine<br />

Aufmerksamkeit erregt, sie stehen lassen und ihr das Leben schenken.<br />

Die Überwindung, die es kostet, trägt den Lohn selbst in sich, die Selbstachtung<br />

und Selbstzufriedenheit. Zu diesem bißchen Selbstzucht muß<br />

ein rechter Mensch sich aufzuschwingen im Stande sein.<br />

(Blumrich 1928)<br />

Die ersten echten Naturschutzbestimmungen in Vorarlberg, für die nicht Nützlichkeit,<br />

sondern Seltenheit und Gefährdung ausschlaggebend waren, beschäftigten sich<br />

mit dem Schutz seltener Pflanzen, insbesondere dem Edelweiß (Steger 1970), über<br />

das der Botaniker Pittoni bereits 1877 in der Österreichischen Botanischen Zeitung<br />

schrieb:<br />

Diese zierliche Pflanze ist in neuerer Zeit Modepflanze sowohl bei Damen<br />

<strong>als</strong> auch bei Herren geworden, [...] dass sie, wenn die Nachfrage<br />

so wie bisher sich steigert, gänzlich ausgerottet werden könnte.<br />

(Schwimmer 1931)<br />

1886 erstm<strong>als</strong> echte Naturschutzbestimmungen<br />

Klage über den „Raub des<br />

Edelweiß“<br />

Zumindest formal war Vorarlberg in den Anfängen des Pflanzenschutzes führend. Die<br />

Bezirkshauptmannschaft Bregenz gab <strong>als</strong> eine der ersten in Österreich am 29. Mai<br />

1886 eine Verordnung zum Schutz des Edelweiß heraus (Schwimmer 1930c,<br />

Schwimmer 1950). Diese Verordnung bestand allerdings – ebenso wie das Gesetz<br />

vom 27. Jänner 1904 zum Schutze des Edelweiß, das das Ausheben, Ausreißen, Feilhalten<br />

und den Verkauf verwurzelter Pflanzen verbot (Allgeuer 1967) und das „erste<br />

ausschließlich aus dem Naturschutzgedanken geborene Gesetz“ in Vorarlberg war<br />

(Steger 1970) – nur auf dem Papier. In der Praxis kümmerte sich niemand um die<br />

Einhaltung der Schutzbestimmungen (Schwimmer 1950). Nach der Eröffnung der<br />

Bregenzerwälderbahn im Septe<strong>mb</strong>er 1902 (Rabanser & Hebenstreit 1990) konnten<br />

am Bahnhof Bregenz jeden Sonntagabend aus dem Bregenzerwald zurückkehrende<br />

Besucher mit großen Buschen Edelweiß auf den Hüten angetroffen werden<br />

(Schwimmer 1950).<br />

1913 wurde auf der Hauptversammlung des Bregenzerwald-Vereins in Bezau „bittere<br />

Klage über den Raub und die Ausrottung des Edelweißes“ auf der Kanisfluh geführt<br />

(Schwimmer 1929, Schwimmer 1950). Der Reichs- und Landtagsabgeordnete Jodok<br />

Fink, zugleich Obmann des Bregenzerwald-Vereins, setzte sich gemeinsam mit Graf<br />

Konstantin Thun-Hohenstein, Regierungsvertreter und Leiter der Bezirkshauptmannschaft<br />

Bregenz, und Johann Schwimmer für den Pflanzenschutz ein (Schwimmer<br />

1928a, Schwimmer 1950). Johann Schwimmer war einer der ersten Naturschützer<br />

Vorarlbergs. Er interessierte sich schon von Kindheit an für die Natur und verfasste<br />

bereits 1908 kleinere Notizen über den „Raub an Pflanzen“, denen ab 1913 längere<br />

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