22.11.2013 Aufrufe

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

6. Naturschutz vom 2. Weltkrieg bis in die 1960er Jahre<br />

6.1. Das Reichsnaturschutzgesetz<br />

Der Führer spricht:<br />

Die natürlichen Schönheiten unseres deutschen Vaterlandes, seine<br />

mannigfaltige Tier- und Pflanzenwelt müssen unserem Volke erhalten<br />

bleiben; sie sind die Urquelle der Kraft und Stärke des deutschen Volkes<br />

und damit der nation<strong>als</strong>ozialistischen Bewegung.<br />

(Walde 1941)<br />

Der Krieg stellt höchste Anforderungen an den deutschen Naturschutz.<br />

Im Altreich sind Schutzmaßnahmen durchzuführen, um dauernde<br />

Schädigungen der Landschaft zu verhindern, denn selbst bei den<br />

dringlichsten Kriegsbauten muß auf spätere Zeiten Rücksicht<br />

genommen wurden. Ferner muß in den durch die Kriegsereignisse neu<br />

unter deutsche Verwaltung genommenen Gebieten der Einsatz des<br />

Naturschutzes für sofort und weite Zukunft gesichert werden.<br />

(Heck 1942)<br />

Deutsches Reichsnaturschutzgesetz<br />

trat 1939 in<br />

Kraft<br />

Nach dem Anschluss Österreichs an Nazideutschland erlangte in Vorarlberg 1939<br />

das Reichsnaturschutzgesetz aus dem Jahr 1935 Gültigkeit (Gehrer 1973). Zumindest<br />

auf gesetzlicher Ebene wurde dadurch die Situation des Naturschutzes (mit Ausnahme<br />

des Ödlandschutzes) deutlich verbessert, wenn auch in der Realität Naturschutz<br />

nicht vorrangiges Thema während und nach dem 2. Weltkrieg war (Benzer<br />

1986).<br />

Bei der heutigen Besiedlungsdichte des Deutschen Reiches ist es ein<br />

Gebot der Selbsterhaltung, wenn da und dort Gebiete mit<br />

ursprünglichem Landschaftscharakter kultiviert und einer Besiedlung<br />

zugänglich gemacht werden. Sich gegen diese berechtigte Forderung<br />

aufzulehnen, wäre unverantwortlich und ein Zeichen des<br />

Unverständnisses gegenüber den nationalen Aufgaben unserer Zeit. Es<br />

ist in vielen Fällen nicht zu vermeiden, dass bei solchen<br />

Neubesiedelungen wertvolle Überreste einer seltenen Flora und Fauna<br />

für alle Zeiten verloren gehen. Deutschland ist auf beengtem<br />

Lebensraum gezwungen, die Aufgabe einer Bevölkerungs- und<br />

Ernährungspolitik zu lösen, die die Sicherheit des Reiches auch für<br />

kommende Zeiten garantiert.<br />

(Lürzer 1941).<br />

Das Reichsnaturschutzgesetz galt <strong>als</strong> vorbildliches Gesetz – manchmal wurde es<br />

sogar <strong>als</strong> „epochal“ bezeichnet – das sowohl den sozialen, heimatlichen <strong>als</strong> auch<br />

kulturellen Belangen des Naturschutzes gerecht wurde (Allgeuer 1967) und für die<br />

damalige Zeit „bemerkenswert unideologisch“ war (Ditt 2003). Es „diente dem<br />

Schutz und der Pflege der heimatlichen Natur in allen ihren Erscheinungen. Der Naturschutz<br />

im Sinne dieses Gesetzes erstreckte sich auf Pflanzen und nichtjagdbare<br />

Tiere, Naturdenkmale und ihre Umgebung, Naturschutzgebiete und sonstige Land-<br />

Seite 38 von 172

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!