Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
6. Naturschutz vom 2. Weltkrieg bis in die 1960er Jahre<br />
6.1. Das Reichsnaturschutzgesetz<br />
Der Führer spricht:<br />
Die natürlichen Schönheiten unseres deutschen Vaterlandes, seine<br />
mannigfaltige Tier- und Pflanzenwelt müssen unserem Volke erhalten<br />
bleiben; sie sind die Urquelle der Kraft und Stärke des deutschen Volkes<br />
und damit der nation<strong>als</strong>ozialistischen Bewegung.<br />
(Walde 1941)<br />
Der Krieg stellt höchste Anforderungen an den deutschen Naturschutz.<br />
Im Altreich sind Schutzmaßnahmen durchzuführen, um dauernde<br />
Schädigungen der Landschaft zu verhindern, denn selbst bei den<br />
dringlichsten Kriegsbauten muß auf spätere Zeiten Rücksicht<br />
genommen wurden. Ferner muß in den durch die Kriegsereignisse neu<br />
unter deutsche Verwaltung genommenen Gebieten der Einsatz des<br />
Naturschutzes für sofort und weite Zukunft gesichert werden.<br />
(Heck 1942)<br />
Deutsches Reichsnaturschutzgesetz<br />
trat 1939 in<br />
Kraft<br />
Nach dem Anschluss Österreichs an Nazideutschland erlangte in Vorarlberg 1939<br />
das Reichsnaturschutzgesetz aus dem Jahr 1935 Gültigkeit (Gehrer 1973). Zumindest<br />
auf gesetzlicher Ebene wurde dadurch die Situation des Naturschutzes (mit Ausnahme<br />
des Ödlandschutzes) deutlich verbessert, wenn auch in der Realität Naturschutz<br />
nicht vorrangiges Thema während und nach dem 2. Weltkrieg war (Benzer<br />
1986).<br />
Bei der heutigen Besiedlungsdichte des Deutschen Reiches ist es ein<br />
Gebot der Selbsterhaltung, wenn da und dort Gebiete mit<br />
ursprünglichem Landschaftscharakter kultiviert und einer Besiedlung<br />
zugänglich gemacht werden. Sich gegen diese berechtigte Forderung<br />
aufzulehnen, wäre unverantwortlich und ein Zeichen des<br />
Unverständnisses gegenüber den nationalen Aufgaben unserer Zeit. Es<br />
ist in vielen Fällen nicht zu vermeiden, dass bei solchen<br />
Neubesiedelungen wertvolle Überreste einer seltenen Flora und Fauna<br />
für alle Zeiten verloren gehen. Deutschland ist auf beengtem<br />
Lebensraum gezwungen, die Aufgabe einer Bevölkerungs- und<br />
Ernährungspolitik zu lösen, die die Sicherheit des Reiches auch für<br />
kommende Zeiten garantiert.<br />
(Lürzer 1941).<br />
Das Reichsnaturschutzgesetz galt <strong>als</strong> vorbildliches Gesetz – manchmal wurde es<br />
sogar <strong>als</strong> „epochal“ bezeichnet – das sowohl den sozialen, heimatlichen <strong>als</strong> auch<br />
kulturellen Belangen des Naturschutzes gerecht wurde (Allgeuer 1967) und für die<br />
damalige Zeit „bemerkenswert unideologisch“ war (Ditt 2003). Es „diente dem<br />
Schutz und der Pflege der heimatlichen Natur in allen ihren Erscheinungen. Der Naturschutz<br />
im Sinne dieses Gesetzes erstreckte sich auf Pflanzen und nichtjagdbare<br />
Tiere, Naturdenkmale und ihre Umgebung, Naturschutzgebiete und sonstige Land-<br />
Seite 38 von 172