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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

Vorschriften zum Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen bei Überhege<br />

des Wildes enthielt (Allgeuer 1967).<br />

Verfolgung „jagd- und<br />

fischereischädlicher“<br />

Tierarten<br />

Tiere, die <strong>als</strong> jagd- oder fischereischädlich galten, durften hingegen schonungslos<br />

verfolgt werden. Die Binnenfischereiverordnung vom 16.8.1933 erklärte beispielsweise<br />

den Eisvogel <strong>als</strong> fischereischädlich. Auch Möwen, Taucher, Reiher, Kormoran,<br />

Schwan und Blässhuhn standen auf der Liste der schädlichen Tiere – nach Johann<br />

Schwimmer (1950), einem der ersten Naturschützer im Lande, der Schwan nur deshalb,<br />

weil sich damit „ein gutes Gulasch kochen“ ließ. „Und das Blässhuhn wurde erst<br />

schädlich, <strong>als</strong> ein Fischer diese Tiere in der Fastenzeit einem Kloster abliefern konnte“,<br />

zudem eignete es sich für die Erzeugung eines guten Schuhfetts. Auch die Wasseramsel,<br />

die sich ausschließlich von Insekten ernährt, wurde <strong>als</strong> „gewaltiger Schädling“<br />

angesehen (Schwimmer 1950). Dazu äußerte sich der ständige Vertreter der österreichischen<br />

Landesfachstellen für Naturschutz, Günther Schlesinger, der heute <strong>als</strong><br />

Vater des Österreichischen Naturschutzes gilt (Mittmannsgruber o.J.), anlässlich einer<br />

geplanten Verschärfung der Fischereibestimmungen 1936 folgendermaßen:<br />

[…] ich verbinde den Ausdruck meines Erstaunens, dass Vorarlberg so<br />

rückständig ist. Derartige fischereigesetzliche Vorschriften sind in allen<br />

Kulturstaaten schon zum alten Eisen geworfen worden. Insbesondere ist<br />

es eine nach hunderten von Magenuntersuchungen erwiesene und<br />

allgemein bekannte Tatsache, dass die Wasseramsel überhaupt keine<br />

Fische nimmt. In hunderten von Mägen wurden nur Kerbtierreste gefunden.<br />

1<br />

Selbst Wasserfröschen wurden „Räubereien“ unter den Jungfischen nachgesagt 2 .<br />

Heute bedrohte Arten<br />

einst jagdbares Wild<br />

Als jagdschädlich galten unter anderem Luchs, Wildkatze, Fischotter, Uhu und Adler,<br />

ebenso wie Marder, Wiesel, Dachs und Eichhörnchen. Zum jagdbaren Wild zählten<br />

auch Wachtelkönig, Bekassine, Brachvogel und Kiebitz.<br />

Die rigorose Bekämpfung „schädlicher“ Raubtiere war erfolgreich: Der letzte Vorarlberger<br />

Wolf wurde Anfang der 1830er Jahre bei Bludenz erlegt (Bruhin 1868). Die<br />

Wildkatze kam bis 1918 im Balderschwangertal vor 3 , wo im selben Jahr auch der<br />

letzte Luchs erlegt wurde (Schlesinger 1937). Einer der letzten Braunbären Vorarlbergs<br />

weckte im Morgengrauen des 19. Juni 18<strong>79</strong> Lady Wanda Douglas auf der<br />

Gaßneralpe im Großen W<strong>als</strong>ertal aus dem Schlaf und „brachte sie vor lauter Angst<br />

zum Zittern“. Das „grässliche Tier“, das eine Kuh reißen wollte, wurde von den Alpleuten<br />

mit Heugabeln, Schaufeln, alten Gewehren, Sensen und Stöcken in die Flucht<br />

geschlagen. Noch am selben Tag wurde der Bär im Gamperdonatal an der Grenze<br />

zu Graubünden abgeschossen (Douglass 1978). Der Fischotter kam nach Angaben<br />

von Josef Blumrich 1934 noch nachweislich an der Alfenz vor 4 , schlussendlich wurde<br />

aber auch er ausgerottet.<br />

Auch beim Landesgesetz zum Schutz des Maulwurfs aus dem Jahr 1921 ging es nicht<br />

1<br />

Schreiben Günther Schlesingers vom 20.11.1936 an Josef Blumrich<br />

2<br />

Schreiben Josef Blumrichs vom 4.5.1933 an den Präsidenten des Tierschutzvereins für Vorarlberg<br />

3<br />

Schreiben Josef Blumrichs vom 26.11.1936 an Günther Schlesinger<br />

4<br />

Schreiben Josef Blumrichs vom 26.11.1936 an Günther Schlesinger<br />

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