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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

Pfadfinder für Naturschutzgebiet<br />

Schlosshügel<br />

Für die Unterschutzstellung hingegen waren die Vorarlberger Pfadfinder, die auf der<br />

Neuburg ein Heim besitzen, dessen Benützung von der Unterschutzstellung übrigens<br />

völlig unberührt blieb. Nach eigenen Angaben ging von ihnen die „Initiative zur<br />

Gründung des Schutzgebiets aus“. Der damalige Pfadfinderführer soll sogar seltene<br />

Pflanzen wie Frauenschuh, Hirschzunge, Türkenbund, Hauswurz, Prachtnelke, Waldhyazinthe,<br />

Aurikel und Aronstab im Bereich der Ruine gepflanzt haben, um den Behörden<br />

die Notwendigkeit der Unterschutzstellung klar zu machen (Hagen 2007).<br />

1974 boten die Pfadfinder an, „im Naturschutzgebiet für die notwendigste Ordnung<br />

zu sorgen“, da sie in den Sommermonaten unter dem „unverträglichen Ausmaß des<br />

Autoverkehrs“ und der „Benützung ihres Grundstücks <strong>als</strong> Park- und Picknickplatz“<br />

litten. Zudem wurden vermehrt Jugendliche beobachtet, die mit ihren Motorrädern<br />

bis zur Burgruine hochfuhren und dadurch „die Neuburg unsicher machten“. Um zu<br />

verhindern, dass aus dem Naturschutzgebiet „ein einziger Mist- und Abfallhaufen“<br />

wird, erklärten sie sich breit, Wege auszubessern, Abfalltonnen aufzustellen, Hinweistafeln<br />

anzubringen sowie Nistkästen und Meisenglocken aufzuhängen. Und für die<br />

nötige Überwachung wollten sich vier Pfadfinder zum Naturwächter bestellen lassen.<br />

161<br />

Abb 47: Blick auf den<br />

Schlosshügel.<br />

Das Naturschutzgebiet Schlosshügel ist nicht nur in Österreich ein einzigartiges Beispiel,<br />

wie Naturschutz eingesetzt wurde, um eine Musikveranstaltung zu verhindern.<br />

Einmalig ist auch der § 3 der Naturschutzverordnung aus dem Jahr 1971, indem unter<br />

anderem die Errichtung von Zelt- und Lagerplätzen, die Durchführung von Veranstaltungen<br />

mit größeren Menschenansammlungen, die in Betriebnahme von akustisch<br />

oder optisch störenden Geräten und das Aufstellen von Wohnwagen und<br />

Schuppen verboten wurde (Farasin 1993).<br />

161<br />

Naturschutzgutachten Walter Krieg – Aktenzahl 270-N/74: Neuburg, Naturschutz<br />

Seite 121 von 172

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