Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
Pfadfinder für Naturschutzgebiet<br />
Schlosshügel<br />
Für die Unterschutzstellung hingegen waren die Vorarlberger Pfadfinder, die auf der<br />
Neuburg ein Heim besitzen, dessen Benützung von der Unterschutzstellung übrigens<br />
völlig unberührt blieb. Nach eigenen Angaben ging von ihnen die „Initiative zur<br />
Gründung des Schutzgebiets aus“. Der damalige Pfadfinderführer soll sogar seltene<br />
Pflanzen wie Frauenschuh, Hirschzunge, Türkenbund, Hauswurz, Prachtnelke, Waldhyazinthe,<br />
Aurikel und Aronstab im Bereich der Ruine gepflanzt haben, um den Behörden<br />
die Notwendigkeit der Unterschutzstellung klar zu machen (Hagen 2007).<br />
1974 boten die Pfadfinder an, „im Naturschutzgebiet für die notwendigste Ordnung<br />
zu sorgen“, da sie in den Sommermonaten unter dem „unverträglichen Ausmaß des<br />
Autoverkehrs“ und der „Benützung ihres Grundstücks <strong>als</strong> Park- und Picknickplatz“<br />
litten. Zudem wurden vermehrt Jugendliche beobachtet, die mit ihren Motorrädern<br />
bis zur Burgruine hochfuhren und dadurch „die Neuburg unsicher machten“. Um zu<br />
verhindern, dass aus dem Naturschutzgebiet „ein einziger Mist- und Abfallhaufen“<br />
wird, erklärten sie sich breit, Wege auszubessern, Abfalltonnen aufzustellen, Hinweistafeln<br />
anzubringen sowie Nistkästen und Meisenglocken aufzuhängen. Und für die<br />
nötige Überwachung wollten sich vier Pfadfinder zum Naturwächter bestellen lassen.<br />
161<br />
Abb 47: Blick auf den<br />
Schlosshügel.<br />
Das Naturschutzgebiet Schlosshügel ist nicht nur in Österreich ein einzigartiges Beispiel,<br />
wie Naturschutz eingesetzt wurde, um eine Musikveranstaltung zu verhindern.<br />
Einmalig ist auch der § 3 der Naturschutzverordnung aus dem Jahr 1971, indem unter<br />
anderem die Errichtung von Zelt- und Lagerplätzen, die Durchführung von Veranstaltungen<br />
mit größeren Menschenansammlungen, die in Betriebnahme von akustisch<br />
oder optisch störenden Geräten und das Aufstellen von Wohnwagen und<br />
Schuppen verboten wurde (Farasin 1993).<br />
161<br />
Naturschutzgutachten Walter Krieg – Aktenzahl 270-N/74: Neuburg, Naturschutz<br />
Seite 121 von 172