Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
_8.9.1966: Der Stand Montafon (Gemeindeverband der zehn Montafoner Gemeinden)<br />
fasst einen einstimmigen Beschluss, sich gegen den geplanten Gipsabbau zu<br />
stellen und unterstützt die Forderung nach Erklärung zum Schutzgebiet unter der<br />
Voraussetzung, dass Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd nicht von Schutzbestimmungen<br />
betroffen werden.<br />
_12.9.1966: Auf Ansuchen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und mit Einwilligung<br />
der Schotterwiener Gipswerke wird die Freifahrungsverhandlung auf unbestimmte<br />
Zeit vertagt.<br />
Wirtschaftskammer<br />
unterstützt Antrag auf<br />
Unterschutzstellung<br />
1966 Erklärung zum<br />
Geschützten Landschaftsteil<br />
_15.9.1966: Auch die Kammer für gewerbliche Wirtschaft, Sektion Fremdenverkehr<br />
wendet sich gegen Gipsabbau und unterstützt den Antrag zur Ausweisung eines<br />
Naturschutzgebiets.<br />
_14.12.1966: Mit LGBl.Nr. 40/1966 wird das Rellstal und das Lünerseegebiet unter<br />
Landschaftsschutz gestellt. Dadurch werden alle Änderungen, die die Natur schädigen,<br />
das Landschaftsbild verunstalten oder den Naturgenuss beeinträchtigen, verboten.<br />
Insbesondere gilt das auch für den Abbau von Bodenbestandteilen, Sprengungen<br />
oder Grabungen sowie Veränderungen der Bodengestaltung einschließlich<br />
der Wasserläufe (Gehrer 1980).<br />
_27.1.1967: Die Oberste Bergbehörde stellt in einem Rechtsgutachten fest, dass die<br />
Verordnung der Vorarlberger Landesregierung kein Hindernis für Weiterführung des<br />
bei der Berghauptmannschaft anhängigen Verfahrens sei. Es habe nur zur Folge,<br />
dass der Verleihungswerber vor der tatsächlichen Vornahme der beantragten<br />
Handlungen, neben einer allenfalls erforderlichen bergbehördlichen Bewilligung,<br />
auch die Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde einholen müsse. Falls die Zustimmung<br />
verweigert würde, stünde ihm der Rechtszug zur Vorarlberger Landesregierung<br />
und in weiterer Folge bis zum Verwaltungs- bzw Verfassungsgerichtshof offen.<br />
_7.3.1967: Die unterbrochene Freifahrungsverhandlung wird wieder aufgenommen.<br />
Die ablehnenden Stellungsnahmen der verschiedenen Interessenvertreter werden<br />
nochm<strong>als</strong> vorgebracht. Die Gemeinde Vandans beansprucht Parteistellung und<br />
beantragt, das Ansuchen der Schotterwiener Gipswerge Ges.m.b.H aufgrund der<br />
schwerwiegenden Verletzung öffentlicher Interessen abzuweisen.<br />
_23.5.1967: Durch einen Bescheid der Berghautpmannschaft Innsbruck werden die<br />
Anträge der Vorarlberger Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz<br />
und der Gemeinde Vandans abgewiesen und der Gipsabbau genehmigt. Einzig die<br />
Forderungen der Vorarlberger Illwerke AG, die durch den Gipsabbau eine Gefährdung<br />
des Druckstollens des Lünerseewerks und der Stauanlagen des Lünersees befürchten,<br />
seien im Rahmen der jährlich vorzulegenden Betriebspläne zu berücksichtigen.<br />
Ein unverständlicher Entscheid: Rellstal-Gipsabbau bewilligt<br />
[...] Erbitterung und Empörung herrscht im Montafon darüber, daß die<br />
Berghauptmannschaft Innsbruck mit dem Bescheid vom 23. Mai 1967<br />
den Schotterwiener Gipswerken die Genehmigung zum Gipsabbau im<br />
Rellstal erteilt hat. [...] Es wurden die Anträge der Vertreter der Vorarlberger<br />
Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und der<br />
Seite 140 von 172