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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

_8.9.1966: Der Stand Montafon (Gemeindeverband der zehn Montafoner Gemeinden)<br />

fasst einen einstimmigen Beschluss, sich gegen den geplanten Gipsabbau zu<br />

stellen und unterstützt die Forderung nach Erklärung zum Schutzgebiet unter der<br />

Voraussetzung, dass Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd nicht von Schutzbestimmungen<br />

betroffen werden.<br />

_12.9.1966: Auf Ansuchen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und mit Einwilligung<br />

der Schotterwiener Gipswerke wird die Freifahrungsverhandlung auf unbestimmte<br />

Zeit vertagt.<br />

Wirtschaftskammer<br />

unterstützt Antrag auf<br />

Unterschutzstellung<br />

1966 Erklärung zum<br />

Geschützten Landschaftsteil<br />

_15.9.1966: Auch die Kammer für gewerbliche Wirtschaft, Sektion Fremdenverkehr<br />

wendet sich gegen Gipsabbau und unterstützt den Antrag zur Ausweisung eines<br />

Naturschutzgebiets.<br />

_14.12.1966: Mit LGBl.Nr. 40/1966 wird das Rellstal und das Lünerseegebiet unter<br />

Landschaftsschutz gestellt. Dadurch werden alle Änderungen, die die Natur schädigen,<br />

das Landschaftsbild verunstalten oder den Naturgenuss beeinträchtigen, verboten.<br />

Insbesondere gilt das auch für den Abbau von Bodenbestandteilen, Sprengungen<br />

oder Grabungen sowie Veränderungen der Bodengestaltung einschließlich<br />

der Wasserläufe (Gehrer 1980).<br />

_27.1.1967: Die Oberste Bergbehörde stellt in einem Rechtsgutachten fest, dass die<br />

Verordnung der Vorarlberger Landesregierung kein Hindernis für Weiterführung des<br />

bei der Berghauptmannschaft anhängigen Verfahrens sei. Es habe nur zur Folge,<br />

dass der Verleihungswerber vor der tatsächlichen Vornahme der beantragten<br />

Handlungen, neben einer allenfalls erforderlichen bergbehördlichen Bewilligung,<br />

auch die Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde einholen müsse. Falls die Zustimmung<br />

verweigert würde, stünde ihm der Rechtszug zur Vorarlberger Landesregierung<br />

und in weiterer Folge bis zum Verwaltungs- bzw Verfassungsgerichtshof offen.<br />

_7.3.1967: Die unterbrochene Freifahrungsverhandlung wird wieder aufgenommen.<br />

Die ablehnenden Stellungsnahmen der verschiedenen Interessenvertreter werden<br />

nochm<strong>als</strong> vorgebracht. Die Gemeinde Vandans beansprucht Parteistellung und<br />

beantragt, das Ansuchen der Schotterwiener Gipswerge Ges.m.b.H aufgrund der<br />

schwerwiegenden Verletzung öffentlicher Interessen abzuweisen.<br />

_23.5.1967: Durch einen Bescheid der Berghautpmannschaft Innsbruck werden die<br />

Anträge der Vorarlberger Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz<br />

und der Gemeinde Vandans abgewiesen und der Gipsabbau genehmigt. Einzig die<br />

Forderungen der Vorarlberger Illwerke AG, die durch den Gipsabbau eine Gefährdung<br />

des Druckstollens des Lünerseewerks und der Stauanlagen des Lünersees befürchten,<br />

seien im Rahmen der jährlich vorzulegenden Betriebspläne zu berücksichtigen.<br />

Ein unverständlicher Entscheid: Rellstal-Gipsabbau bewilligt<br />

[...] Erbitterung und Empörung herrscht im Montafon darüber, daß die<br />

Berghauptmannschaft Innsbruck mit dem Bescheid vom 23. Mai 1967<br />

den Schotterwiener Gipswerken die Genehmigung zum Gipsabbau im<br />

Rellstal erteilt hat. [...] Es wurden die Anträge der Vertreter der Vorarlberger<br />

Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und der<br />

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