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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

sen umgewandelt worden. Ihre Schutzwürdigkeit ist damit bereits erloschen.<br />

162<br />

Abb 49: Irisblüte im Unterried<br />

Stadt Feldkirch für das<br />

Naturschutzgebiet Bangs-<br />

Matschels<br />

1974 erste Naturschutzverordnung<br />

Die Stadtvertretung Feldkirch fasste im Sommer 1974 den einstimmigen Beschluss, die<br />

Vorarlberger Landesregierung zu ersuchen, die Gebiete Bangs und Matschels zu<br />

Naturschutzgebieten zu erklären. Diesem Beschluss sind zahlreiche „Dorfsprechabende“<br />

in Nofels, Gisingen und Altenstadt und intensive Verhandlungen mit den<br />

Grundeigentümern und Bewirtschaftern vorausgegangen (Berchtold 1996), in denen<br />

die Bedenken, dass durch die Schutzgebiete die landwirtschaftliche Nutzung stark<br />

eingeschränkt würde, ausgeräumt werden konnten (Krieg 1977). Bereits Ende Deze<strong>mb</strong>er<br />

1974 wurden sowohl das Bangser Ried <strong>als</strong> auch Matschels unter Schutz gestellt<br />

(Krieg 1977).<br />

Mit dem Naturschutzgebiet Bangser Ried wurde erstm<strong>als</strong> ein Vorarlberger Naturschutzgebiet<br />

geschaffen, das in eine innere und eine äußerer Zone unterteilt war –<br />

eine Trennung, die bis 1989 bestand. Durch die äußere Pufferzone sollte die kleine<br />

innere Zone vor Düngung und Entwässerung abgeschirmt werden und dadurch im<br />

bestehenden Zustand erhalten bleiben (Krieg 1977). Zusätzlich zu den zu den sonstigen<br />

Schutzbestimmungen, die Veränderungen der Landschaft untersagten, war es<br />

in der Inneren Zone verboten, Riedbiotope durch Düngungen und Drainagen zu<br />

verändern, das bestehende Entwässerungssystem während der Vegetationszeit zu<br />

räumen, die Mahd während der Zeit vom 1. März bis zum 30. Septe<strong>mb</strong>er vorzunehmen<br />

und Aufforstungen durchzuführen, während im restlichen Schutzgebiet die<br />

162<br />

Naturschutzgutachten Walter Krieg – Aktenzahl 1-N/73: Planung Naturschutzgebiete Matschels und Bangser<br />

Ried<br />

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