Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
Die Empörung darüber im Ländle war groß. Wie schon wiederholte Male<br />
– etwa im Fall Fußach oder beim geplanten Heizölkraftwerk Rüthi,<br />
das vom schweizerischen Grenzland aus das vorarlbergerische Rheintal<br />
zu „verpesten“ drohte – erhoben die „Vorarlberger Nachrichten“ <strong>als</strong><br />
führendes Blatt und selbsternannte Hüterin der Landesrechte ihre gewichtige<br />
Stimme. [...] 174<br />
Berufung gegen die<br />
Abbaugenehmigung<br />
Ablehnung des Antrags<br />
der Schotterwiener Gipswerke<br />
aufgrund eines<br />
formalen Fehlers<br />
_26.6.1966: Nach einem einstimmigen Beschluss in einer außerordentlichen Gemeindevertretungssitzung<br />
legt Vandans Berufung gegen den Bescheid ein. Auch die<br />
Agrargemeinschaften Lün-Lünersee und Vilifau berufen gegen die Genehmigung<br />
der Berghauptmannschaft Innsbruck.<br />
Begründet wurde der Einspruch mit folgenden Argumenten:<br />
Es wurde auf die öffentlichen Interessen keine Rücksicht genommen. Trotz schwerwiegender<br />
Argumente habe es die Berghauptmannschaft unterlassen, entsprechende<br />
Gutachten einzuholen.<br />
Nach § 33 Abs 1 des dam<strong>als</strong> gültigen Berggesetzes durften für bergfreie Mineralien<br />
nur maximal acht Grubenmaße verliehen werden. Weitere Grubenmaße konnten<br />
erst nachträglich zugesprochen werden, und zwar nur auf einen Aufschluss, auf den<br />
bereits Grubenmaße verliehen worden waren.<br />
Außerdem wurde darauf verwiesen, dass die Grundeigentümer für die verpflichtende<br />
Überlassung der notwendigen Liegenschaften eine angemessene Entschädigung<br />
zu erhalten haben. Es wurden jedoch keinerlei Verhandlungen mit den Agrargemeinschaften<br />
Vilifau und Lün-Lünerseealpe geführt.<br />
_28.9.1967: Mit einem Bescheid des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und<br />
Industrie wird die Anfechtung durch die Alpinteressenschaft Vilifau und Lünersee<br />
zurückgewiesen. Dabei wird festgestellt, dass im Antrag der Schotterwiener Gipswerke<br />
Ges.m.b.H. das Kostenerfordernis fehlt. Der Antrag auf die Verleihung einer Bergwerksberechtigung<br />
entspricht dadurch nicht den Vorschriften des Berggesetzes und<br />
wäre demnach schon von der Bergbehörde Innsbruck zurückzuweisen gewesen.<br />
Daher sei auf die Einwände der Alpinteressenschaft nicht einzugehen.<br />
Auch die Berufung der Gemeinde Vandans wurde abgelehnt. Die Parteistellung und<br />
damit das Berufungsrecht wurde von der Obersten Bergbehörde nicht anerkannt.<br />
_19.10.1967: Die Bergbehörde Innsbruck sieht in der fehlenden Kostenerfordernis<br />
einen wesentlichen Verfahrensmangel und weist das Verleihungsgesuch der Schotterwiener<br />
Gipswerke Ges.m.b.H aus formalen Gründen zurück.<br />
_23.11.1967: Die Gemeinde Vandans legt beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde<br />
gegen die Aberkennung der Parteistellung ein.<br />
_15.1.1969: Die Beschwerde der Gemeinde Vandans wird vom Verwaltungsgerichtshof<br />
<strong>als</strong> unbegründet abgewiesen.<br />
Nachdem das Ansuchen der Schotterwiener Gipswerke aus formalen Gründen abgelehnt<br />
worden war, stellte die Firma keinen erneuten Genehmigungsantrag. Mit ein<br />
Grund war, dass die Bezirkshautmannschaft Bludenz deutlich machte, dass sie keine<br />
Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung erteilen würde (Tschann 1977).<br />
174<br />
Wochenpresse vom 20.9.1967<br />
Seite 142 von 172