22.11.2013 Aufrufe

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

Die Empörung darüber im Ländle war groß. Wie schon wiederholte Male<br />

– etwa im Fall Fußach oder beim geplanten Heizölkraftwerk Rüthi,<br />

das vom schweizerischen Grenzland aus das vorarlbergerische Rheintal<br />

zu „verpesten“ drohte – erhoben die „Vorarlberger Nachrichten“ <strong>als</strong><br />

führendes Blatt und selbsternannte Hüterin der Landesrechte ihre gewichtige<br />

Stimme. [...] 174<br />

Berufung gegen die<br />

Abbaugenehmigung<br />

Ablehnung des Antrags<br />

der Schotterwiener Gipswerke<br />

aufgrund eines<br />

formalen Fehlers<br />

_26.6.1966: Nach einem einstimmigen Beschluss in einer außerordentlichen Gemeindevertretungssitzung<br />

legt Vandans Berufung gegen den Bescheid ein. Auch die<br />

Agrargemeinschaften Lün-Lünersee und Vilifau berufen gegen die Genehmigung<br />

der Berghauptmannschaft Innsbruck.<br />

Begründet wurde der Einspruch mit folgenden Argumenten:<br />

Es wurde auf die öffentlichen Interessen keine Rücksicht genommen. Trotz schwerwiegender<br />

Argumente habe es die Berghauptmannschaft unterlassen, entsprechende<br />

Gutachten einzuholen.<br />

Nach § 33 Abs 1 des dam<strong>als</strong> gültigen Berggesetzes durften für bergfreie Mineralien<br />

nur maximal acht Grubenmaße verliehen werden. Weitere Grubenmaße konnten<br />

erst nachträglich zugesprochen werden, und zwar nur auf einen Aufschluss, auf den<br />

bereits Grubenmaße verliehen worden waren.<br />

Außerdem wurde darauf verwiesen, dass die Grundeigentümer für die verpflichtende<br />

Überlassung der notwendigen Liegenschaften eine angemessene Entschädigung<br />

zu erhalten haben. Es wurden jedoch keinerlei Verhandlungen mit den Agrargemeinschaften<br />

Vilifau und Lün-Lünerseealpe geführt.<br />

_28.9.1967: Mit einem Bescheid des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und<br />

Industrie wird die Anfechtung durch die Alpinteressenschaft Vilifau und Lünersee<br />

zurückgewiesen. Dabei wird festgestellt, dass im Antrag der Schotterwiener Gipswerke<br />

Ges.m.b.H. das Kostenerfordernis fehlt. Der Antrag auf die Verleihung einer Bergwerksberechtigung<br />

entspricht dadurch nicht den Vorschriften des Berggesetzes und<br />

wäre demnach schon von der Bergbehörde Innsbruck zurückzuweisen gewesen.<br />

Daher sei auf die Einwände der Alpinteressenschaft nicht einzugehen.<br />

Auch die Berufung der Gemeinde Vandans wurde abgelehnt. Die Parteistellung und<br />

damit das Berufungsrecht wurde von der Obersten Bergbehörde nicht anerkannt.<br />

_19.10.1967: Die Bergbehörde Innsbruck sieht in der fehlenden Kostenerfordernis<br />

einen wesentlichen Verfahrensmangel und weist das Verleihungsgesuch der Schotterwiener<br />

Gipswerke Ges.m.b.H aus formalen Gründen zurück.<br />

_23.11.1967: Die Gemeinde Vandans legt beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde<br />

gegen die Aberkennung der Parteistellung ein.<br />

_15.1.1969: Die Beschwerde der Gemeinde Vandans wird vom Verwaltungsgerichtshof<br />

<strong>als</strong> unbegründet abgewiesen.<br />

Nachdem das Ansuchen der Schotterwiener Gipswerke aus formalen Gründen abgelehnt<br />

worden war, stellte die Firma keinen erneuten Genehmigungsantrag. Mit ein<br />

Grund war, dass die Bezirkshautmannschaft Bludenz deutlich machte, dass sie keine<br />

Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung erteilen würde (Tschann 1977).<br />

174<br />

Wochenpresse vom 20.9.1967<br />

Seite 142 von 172

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!