Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
macht werde.<br />
Seitens des Naturschutzes war die Zerstörung der Riedlandschaft mit ihrer gefährdeten<br />
Tier- und Pflanzenarten das Hauptargument gegen die Straße. Sowohl Gegner<br />
<strong>als</strong> auch Befürworter der S 18 versuchten, mit Protestaktionen und Demonstrationen<br />
auf ihren Standpunkt aufmerksam zu machen.<br />
EU fordert Nachnominierung<br />
der Gebiete<br />
Soren und Gleggen-<br />
Köblern<br />
BirdLife und die Gemeinde Wolfurt legten schließlich Beschwerde bei der Europäischen<br />
Union ein, die Klage gegen die Republik Österreich erhob. Im Urteil vom 23.<br />
März 2006 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Österreich gegen die Vogelschutzrichtlinie<br />
verstoßen hat, indem sie die Gebiete Soren und Gleggen-Köblern<br />
nicht <strong>als</strong> Natura-2000-Gebiet nominiert hat und forderte die Unterschutzstellung. 1<strong>24</strong><br />
Und so ist Vorarlberg seit März 2007 offiziell um ein Natura- 2000 Gebiet reicher.<br />
Abb 21: Trassenführung der geplanten Bodenseeschnellstraße S18<br />
Das neu geschaffene Natura 2000-Gebiet ist übrigens das erste mit einer Pufferzone,<br />
die für den Bereich Gleggen einzurichten war.<br />
Dies deshalb, da die Europäische Kommission zunächst die Ausweisung eines wesentlich<br />
größeren Natura 2000-Gebietes gefordert hatte, <strong>als</strong> durch die Landesregierung<br />
verordnet wurde. In der Pufferzone besteht eine Bewilligunsgpflicht für Sportund<br />
Freizeiteinrichtungen, Autoabstellplätze, Ankündigungen und Werbeanlagen,<br />
Beleuchtungskörper, Freileitungen, für das Anpflanzen von Energiegehölzen, teilweise<br />
auch für die Errichtung und Änderung von Gebäuden, Straßen und Wegen. Damit<br />
soll die Erhaltung des günstigen Zustandes der Schutzgüter von gemeinschaftlichem<br />
Interesse im Natura 2000-Gebiet gesichert werden.<br />
1<strong>24</strong><br />
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. März 2006 in der In der Rechtssache C-209/04<br />
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