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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

1934 Vorschlag für einen<br />

Naturschutzfonds<br />

in allen Fragen des Naturschutzes sich dieses Sachverständigen zu bedienen.<br />

§2 Die auf Grund der Gesetze und Verordnungen über Naturschutz,<br />

Pflanzen- und Tierschutz (z.B. Vogelschutz) verhängten Strafgelder fließen<br />

in einen von der Landesregierung im Einvernehmen mit der Landesfachstelle<br />

für Naturschutz zu verwaltenden Naturschutzfonds. Die<br />

Fondseinkünfte sind für Zwecke des Naturschutzes im Lande, nach Tunlichkeit<br />

auch zur Prämierung naturschutzfördernder Maßnahmen zu verwenden.<br />

48<br />

Im Begleitbrief hieß es: “Die Landesfachstelle für Naturschutz ist der öffentliche Anwalt<br />

der Natur, ohne sie bleibt das Naturschutzgesetz tot“.<br />

Antwortschreiben der Vorarlberger Landesregierung:<br />

Armenfonds statt Naturschutzfonds<br />

Die Landesregierung ist nicht in der Lage, Ihrem Gesetzentwurf betreffend<br />

die Errichtung einer ehrenamtlichen Fachstelle für Naturschutz und<br />

eines Naturschutzfondes näherzutreten und zwar aus dem Grunde, weil<br />

die <strong>als</strong> Mittel für die Erhaltung der Landesfachstelle gedachten Strafgelder<br />

(Vogelschutzgesetz, Alpenpflanzengesetz, Naturschutzgesetz<br />

usw.) in den Armenfonds der Gemeinden fließen, mithin für Zwecke des<br />

Naturschutzfondes nicht verwendet werden können.<br />

Außerdem ist die Landesregierung aus prinzipiellen Gründen gegen die<br />

Bildung neuer Fonde.<br />

Für die Vorarlberger Landesregierung (Troll) 49<br />

5.3. Der vergebliche Versuch einer Pflanzen- und Tierschutzverordnung<br />

Entwurf für eine Durchführungsverordnung<br />

zum<br />

Naturschutzgesetz<br />

Obwohl das Land Vorarlberg gegen eine gesetzliche Verankerung der Vorarlberger<br />

Naturschutzfachstelle war, erhielt Josef Blumrich bereits 1932 den Auftrag, einen<br />

Entwurf für die Durchführungsverordnung zum Naturschutzgesetz auszuarbeiten.<br />

Josef Blumrich plante zunächst eine Verordnung zum Tier- und Pflanzenschutz, später<br />

sollte noch eine weitere Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale folgen . 50<br />

Probleme ergaben sich bei den zu schützenden Tierarten. Widerstand kam hier vor<br />

allem von Seiten der Jäger und Fischer. Unterstützung hingegen fand Josef Blumrich<br />

beim Vorarlberger Tierschutzverein.<br />

Der Fischereivertreter Oberregierungsrat Dr. Bernhard schrieb in einer Stellungnahme<br />

zum Entwurf der Tierschutzverordnung:<br />

[…] Gerade die ersten drei Tierarten, Fledermäuse, Igel und Spitzmäuse,<br />

rufen höchstens ein Lächeln des Erbarmens mit den Anregern dieser<br />

Schutzbestimmungen hervor. Soll wirklich die Landesregierung damit<br />

behelligt werden, wenn ein alter Kirchturm repariert werden muß und<br />

48<br />

Schreiben Günther Schlesingers vom 9.8.1934 an die Landeshauptmannschaft Vorarlberg<br />

49<br />

Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 12.10.1934 an die Landesfachstelle für Naturschutz<br />

50<br />

Schreiben Josef Blumrichs vom 10.3.1934 an die Vorarlberger Landesregierung<br />

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