Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
1934 Vorschlag für einen<br />
Naturschutzfonds<br />
in allen Fragen des Naturschutzes sich dieses Sachverständigen zu bedienen.<br />
§2 Die auf Grund der Gesetze und Verordnungen über Naturschutz,<br />
Pflanzen- und Tierschutz (z.B. Vogelschutz) verhängten Strafgelder fließen<br />
in einen von der Landesregierung im Einvernehmen mit der Landesfachstelle<br />
für Naturschutz zu verwaltenden Naturschutzfonds. Die<br />
Fondseinkünfte sind für Zwecke des Naturschutzes im Lande, nach Tunlichkeit<br />
auch zur Prämierung naturschutzfördernder Maßnahmen zu verwenden.<br />
48<br />
Im Begleitbrief hieß es: “Die Landesfachstelle für Naturschutz ist der öffentliche Anwalt<br />
der Natur, ohne sie bleibt das Naturschutzgesetz tot“.<br />
Antwortschreiben der Vorarlberger Landesregierung:<br />
Armenfonds statt Naturschutzfonds<br />
Die Landesregierung ist nicht in der Lage, Ihrem Gesetzentwurf betreffend<br />
die Errichtung einer ehrenamtlichen Fachstelle für Naturschutz und<br />
eines Naturschutzfondes näherzutreten und zwar aus dem Grunde, weil<br />
die <strong>als</strong> Mittel für die Erhaltung der Landesfachstelle gedachten Strafgelder<br />
(Vogelschutzgesetz, Alpenpflanzengesetz, Naturschutzgesetz<br />
usw.) in den Armenfonds der Gemeinden fließen, mithin für Zwecke des<br />
Naturschutzfondes nicht verwendet werden können.<br />
Außerdem ist die Landesregierung aus prinzipiellen Gründen gegen die<br />
Bildung neuer Fonde.<br />
Für die Vorarlberger Landesregierung (Troll) 49<br />
5.3. Der vergebliche Versuch einer Pflanzen- und Tierschutzverordnung<br />
Entwurf für eine Durchführungsverordnung<br />
zum<br />
Naturschutzgesetz<br />
Obwohl das Land Vorarlberg gegen eine gesetzliche Verankerung der Vorarlberger<br />
Naturschutzfachstelle war, erhielt Josef Blumrich bereits 1932 den Auftrag, einen<br />
Entwurf für die Durchführungsverordnung zum Naturschutzgesetz auszuarbeiten.<br />
Josef Blumrich plante zunächst eine Verordnung zum Tier- und Pflanzenschutz, später<br />
sollte noch eine weitere Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale folgen . 50<br />
Probleme ergaben sich bei den zu schützenden Tierarten. Widerstand kam hier vor<br />
allem von Seiten der Jäger und Fischer. Unterstützung hingegen fand Josef Blumrich<br />
beim Vorarlberger Tierschutzverein.<br />
Der Fischereivertreter Oberregierungsrat Dr. Bernhard schrieb in einer Stellungnahme<br />
zum Entwurf der Tierschutzverordnung:<br />
[…] Gerade die ersten drei Tierarten, Fledermäuse, Igel und Spitzmäuse,<br />
rufen höchstens ein Lächeln des Erbarmens mit den Anregern dieser<br />
Schutzbestimmungen hervor. Soll wirklich die Landesregierung damit<br />
behelligt werden, wenn ein alter Kirchturm repariert werden muß und<br />
48<br />
Schreiben Günther Schlesingers vom 9.8.1934 an die Landeshauptmannschaft Vorarlberg<br />
49<br />
Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 12.10.1934 an die Landesfachstelle für Naturschutz<br />
50<br />
Schreiben Josef Blumrichs vom 10.3.1934 an die Vorarlberger Landesregierung<br />
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