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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

Internationale Bemühungen<br />

um den Schutz des<br />

Rheindeltas<br />

Darüber hinaus setzen sich die Schweizer Vogelwarte, das Schweizer Landeskomitee<br />

für Vogelschutz, die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Bodensee, die Österreichische<br />

Vogelwarte, der Österreichische Stifterverband für Naturschutz, die Deutsche<br />

Ornithologische Gesellschaft, der Dachverband Deutscher Avifaunisten, die Vogelwarte<br />

Radolfzell, das Österreichische Institut für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

und die CIPRA für den Erhalt des Rheindeltas ein (Österreichisches Institut für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege 1971, Kloser 1986, <strong>Grabher</strong> & Blum 1990).<br />

1976 Verordnung über<br />

das Naturschutzgebiet<br />

Rheindelta<br />

Auch der Antrag der Vorarlberger Landesregierung an den Europarat im Februar<br />

1970, den Bereich Rheinau und der Seeuferschutzzone das Europäische Diplom für<br />

Naturschutz zu verleihen – dem nicht statt gegeben wurde (Österreichisches Institut<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege 1971) – änderte nichts an den Problemen,<br />

die sich durch die 30 Millionen Schillinge teure Entwässerung der Riedflächen landseits<br />

des Polderdamms und deren Umwandlung in „Frischwiesen“ und Ackerland<br />

ergaben (Pfletschinger 1970). Nicht zuletzt waren die Diskussionen über die Unterschutzstellung<br />

und damit verbunden die Angst der Landwirte, nicht mehr in vollem<br />

Umfang über das Eigentum verfügen zu können, mit ein Grund für die Intensivierung<br />

zahlreicher Streuwiesen landseits des Polderdamms (Danczul & Oberreßl 1991). 1972<br />

hieß es immer noch „Rheindelta – die Zerstörung schreitet fort“ (Lukschanderl 1972).<br />

Erst 1975 nahm eine neue Schutzverordnung für das Rheindelta konkrete Formen an<br />

(<strong>Grabher</strong> & Blum 1990), wobei in der Abgrenzung des Gebiets der bereits 1970 ausgearbeitete<br />

„Kompromiß des ökologisch gerade noch vertretbaren Minimalgebiets“<br />

nochm<strong>als</strong> um Flächen im Südteil von Heldern (Höchst) reduzierte wurde – mit dem<br />

Heldernhof wurde hier noch vor der Naturschutzverordnung ein neuer Aussiedlerhof<br />

gebaut. Walter Krieg meinte dazu:<br />

Nur weil dem Gefertigten bekannt ist, dass ein weiteres Beharren auf<br />

der Einbeziehung dieses Bereichs die Verwirklichung des ganzen Naturschutzgebiets<br />

Rheindelta in Frage stellen würde, wird die derzeitige<br />

Umgrenzung im § 2 des Entwurfes mit großem Bedauern zur Kenntnis<br />

genommen. 143<br />

Schutz von 250 ha Streuweisen<br />

landseits des<br />

Polderdamms<br />

1976 erlangte schließlich „erbeten und halb erzwungen“ die Verordnung über das<br />

Naturschutzgebiet Rheindelta in Fußach, Gaißau, Hard, Höchst und im Bodensee<br />

Gültigkeit (Schrauf 1995), die auch rund 250 ha Streuwiesen landseits des Polderdamms<br />

umfasst, wobei in Fußach in der Nacht vor Inkrafttreten der Naturschutzverordnung<br />

eine Streuwiese umgeackert wurde, weil die Verordnung den Passus<br />

„landwirtschaftliche Nutzung wie bisher“ enthielt. Diese Fläche wird bis heute <strong>als</strong><br />

Maisacker bewirtschaftet – die letzte im Naturschutzgebiet.<br />

Schutzgebiet für Europas Vogelwelt<br />

Ein lang gehegter Plan wurde im Jahr der Feuchtgebiete verwirklicht.<br />

[…] zwar fand die Unterschutzstellung, gemessen an dem vorher von<br />

verschiedensten Seiten gezeigten Interesse, bisher wenig Beachtung,<br />

die „Verordnung über das Naturschutzgebiet Rheindelta in Fußach,<br />

Gaißau, Hard, Höchst und im Bodensee“ ist aber dessen ungeachtet<br />

143<br />

Naturschutzgutachten Walter Krieg – Aktenzahl 40-N/75: Naturschutzgebiet Rheindelta<br />

Seite 101 von 172

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