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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

umweltverträgliche Strategien und Konzepte.<br />

(Vorarlberger Naturschutzrat 1998)<br />

Seit 1997 Vorarlberger<br />

Naturschutzrat<br />

Der Naturschutzrat setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen, die von der Vorarlberger<br />

Landesregierung auf die Dauer von vier Jahren bestellt werden. Den Vorsitz des<br />

fachlichen Gremiums, das die Landesregierung in Angelegenheiten des Naturschutzes<br />

und der Landschaftsentwicklung berät, führt derzeit Univ.-Prof. Dr. Georg <strong>Grabher</strong>r.<br />

Pro Jahr finden drei bis vier Treffen mit der Landesregierung statt, alle drei Jahre<br />

legt der Rat einen Bericht über den Zustand und die Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft in Vorarlberg vor, in dem die positiven und negativen Umweltfolgen der<br />

Landespolitik aufgezeigt und kommentiert werden (vgl Vorarlberger Naturschutzrat<br />

2000, 2003 und 2006). Von den 45 in den Jahren 2000 und 2003 gestellten Forderungen<br />

in den Themenbereichen biologische und landschaftliche Vielfalt, Boden und<br />

Raum, Gewässer, Landwirtschaft, Tourismus und Freizeit, Luft, Verkehr, Energie sowie<br />

Bildung und Dialog wurden bis 2006 gut ein Viertel erfüllt und 40 % zumindest teilweise<br />

umgesetzt. Etwas mehr <strong>als</strong> ein Drittel der geforderten Maßnahmen (zB die Vorgabe<br />

von ökologischen Minim<strong>als</strong>tandards für landwirtschaftliche Flächen mit intensiver<br />

Nutzung, die Einführung einer Naturschutzabgabe, Lärmschutz in der Raumplanung<br />

oder die Koordination von Bildungsinitiativen zum Natur- und Umweltschutz) konnten<br />

bisher nicht realisiert werden (Vorarlberger Naturschutzrat 2006). Seit 1999 verfügt<br />

der Naturschutzrat über ein eigenes Budget 98 , mit dem unter anderem<br />

wissenschaftliche Studien beauftragt werden (Vorarlberger Naturschutzrat 1997-<br />

2005).<br />

7.9. Naturschutz und Europäische Gemeinschaft<br />

Natura 2000 <strong>als</strong> wichtiger<br />

Faktor im Vorarlberger<br />

Naturschutz<br />

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 hatte maßgeblichen<br />

Einfluss auf den Naturschutz in Vorarlberg. Das Regelwerk Natura 2000 mit der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie,<br />

kurz FFH-Richtlinie, und der Vogelschutzrichtlinie sieht ein<br />

„koheräntes Schutzgebietssystem“ vor, um die Schutzgüter von „gemeinschaftlichem<br />

Interesse“ zu erhalten. Mit dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung<br />

wurden diese Bestimmungen in das Vorarlberger Landesrecht übernommen<br />

und mit der Novellierung der Naturschutzverordnung 2003 umgesetzt (Amt der<br />

Vorarlberger Landesregierung 2004). Aktuell (2007) hat Vorarlberg 23 Natura 2000-<br />

Gebiete (vgl Kap 8.8.), für die ein Verschlechterungsverbot gilt. Große Auswirkungen<br />

hatte Natura 2000 beispielsweise beim Bau der Bodenseeschnellstraße S 18 (vgl Kap<br />

8.9.). Natura 2000 wurde zu einer maßgeblichen Triebkraft des Naturschutzes in Vorarlberg.<br />

Auch die landwirtschaftliche Leistungsabgeltung wurde durch den EU-Beitritt entscheidend<br />

beeinflusst. Inzwischen stehen über 5000 Flächen im Rahmen des ÖPUL<br />

(vgl 7.5.) unter Vertragsnaturschutz 99 .<br />

98<br />

Protokoll der 4. Sitzung des XXVII Vorarlberger Landtages am 9.12.1999 (9. Teil)<br />

99<br />

mündliche Mitteilung von Max Albrecht, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Umweltschutz<br />

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