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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

Funktionen der Landesgrünzone<br />

tal 46 % des Talraums umfassen (<strong>UMG</strong> 2005a), zählt unter anderem die Sicherung der<br />

räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Landwirtschaft 81 – im Rheintal<br />

wird über die Hälfte der Grünzone von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen<br />

eingenommen (<strong>UMG</strong> 2005a). Die Landesgrünzone soll aber auch für den Erhalt des<br />

Landschaftsbilds und eines funktionsfähigen Naturhaushalts sorgen. Hierfür sind die<br />

extensiv genutzten Streuwiesen von besonderer Bedeutung, die im Rheintal mit fast<br />

10 % des Freiraums einen bemerkenswert hohen Anteil aufweisen (<strong>UMG</strong> 2005a). Die<br />

dritte Aufgabe der Landesgrünzone besteht im Erhalt von Naherholungsgebieten –<br />

so zählt beispielsweise der Ardetzenberg im Stadtgebiet von Feldkirch zur Landesgrünzone.<br />

Und im Lustenauer Ried zwischen Zellgasse und Hofsteigstraße hatte die<br />

Anzahl der Riedhütten in den 1970er und 1980er Jahren so stark zugenommen, dass<br />

eine Schrebergartenlandschaft entstanden war, wobei eine Überprüfung ergab,<br />

dass zwei Drittel der Hütten ohne behördliche Bewilligung errichtet wurden (Berchtold-Ogris<br />

et al. 1989). 2007 beschloss die Marktgemeinde Lustenau, diesen „Wildwuchs“<br />

auf eine juristisch korrekte Basis zu stellen.<br />

7.3. Aus dem amtlichen Naturschutz der 1970er Jahre<br />

Walter Krieg erster Amtssachverständiger<br />

im<br />

Vorarlberger Naturschutz<br />

Die Bewilligungspflicht nach dem Vorarlberger Landschaftsschutzgesetz bedeutete<br />

nicht nur für die Behörden einiges an Arbeit, sondern auch für die Vorarlberger Naturschau<br />

(Krieg 1983a, Krieg 1974), die seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes<br />

1969 in allen naturschutzfachlich relevanten Verfahren gehört werden musste. Walter<br />

Krieg, der Leiter des Naturkundemuseums und daher der erste Vorarlberger Amtsachverständige<br />

für Naturschutzfragen, bearbeitete in seiner über 20jährigen Laufbahn<br />

mehrere tausend Verfahren – allein im Jahr 1973 beschäftigte er sich mit fast<br />

200 für Natur- und Landschaftsschutz relevanten Sachverhalten 82 . 10 Jahre später,<br />

im Jahr 1983, betrug die Anzahl der Verfahren bereits 335 (Krieg 1986).<br />

Bereits in den 1970er Jahren bestand der Großteil der natur- und landschaftsschutzrelevanten<br />

Ansuchen aus Projekten, wie sie auch heute noch an der Tagsordnung<br />

im amtlichen Naturschutz sind – verschiedenste Bauvorhaben, Rodungsbewilligungen,<br />

Forst- und Güterwege, Deponien und Aufschüttungen, Kiesabbau, … Auch<br />

wenn es sich in den meisten Fällen um kleinere Vorhaben handelte, waren einige<br />

Großprojekte zu begutachten, wie zB die Rheintal- und Walgauautobahn, die in<br />

mehreren Bauphasen in den 1970er bis Anfang der 1980er Jahre gebaut wurde.<br />

Zu Beginn der 1970er Jahre verursachte das Kraftwerk Rüthi, das an der Grenze zu<br />

Vorarlberg in St. Gallen gebaut werden hätte sollen, den Vorarlberger Behörden<br />

einiges Kopfzerbrechen. Begonnen hatten die Planungen zu Rüthi in den 1960er<br />

Jahren <strong>als</strong> thermisches Kraftwerk mit angeschlossener Ölraffinerie in Sennwald (Schurig<br />

1990). In den 1970er Jahren stand ein Atomkraftwerk zur Diskussion, das massive<br />

Proteste in Vorarlberg auslöste.<br />

81<br />

Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der T<strong>als</strong>ohle des Rheintales, LGBl.Nr.<br />

8/1977<br />

82<br />

Naturschutzgutachten Walter Krieg – Aktenzahl 8-N/74: Sachverständigentätigkeit nach § 22 des Naturschutzgesetztes<br />

– Arbeitsbericht für das Jahr 1973<br />

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