Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
Funktionen der Landesgrünzone<br />
tal 46 % des Talraums umfassen (<strong>UMG</strong> 2005a), zählt unter anderem die Sicherung der<br />
räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Landwirtschaft 81 – im Rheintal<br />
wird über die Hälfte der Grünzone von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen<br />
eingenommen (<strong>UMG</strong> 2005a). Die Landesgrünzone soll aber auch für den Erhalt des<br />
Landschaftsbilds und eines funktionsfähigen Naturhaushalts sorgen. Hierfür sind die<br />
extensiv genutzten Streuwiesen von besonderer Bedeutung, die im Rheintal mit fast<br />
10 % des Freiraums einen bemerkenswert hohen Anteil aufweisen (<strong>UMG</strong> 2005a). Die<br />
dritte Aufgabe der Landesgrünzone besteht im Erhalt von Naherholungsgebieten –<br />
so zählt beispielsweise der Ardetzenberg im Stadtgebiet von Feldkirch zur Landesgrünzone.<br />
Und im Lustenauer Ried zwischen Zellgasse und Hofsteigstraße hatte die<br />
Anzahl der Riedhütten in den 1970er und 1980er Jahren so stark zugenommen, dass<br />
eine Schrebergartenlandschaft entstanden war, wobei eine Überprüfung ergab,<br />
dass zwei Drittel der Hütten ohne behördliche Bewilligung errichtet wurden (Berchtold-Ogris<br />
et al. 1989). 2007 beschloss die Marktgemeinde Lustenau, diesen „Wildwuchs“<br />
auf eine juristisch korrekte Basis zu stellen.<br />
7.3. Aus dem amtlichen Naturschutz der 1970er Jahre<br />
Walter Krieg erster Amtssachverständiger<br />
im<br />
Vorarlberger Naturschutz<br />
Die Bewilligungspflicht nach dem Vorarlberger Landschaftsschutzgesetz bedeutete<br />
nicht nur für die Behörden einiges an Arbeit, sondern auch für die Vorarlberger Naturschau<br />
(Krieg 1983a, Krieg 1974), die seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes<br />
1969 in allen naturschutzfachlich relevanten Verfahren gehört werden musste. Walter<br />
Krieg, der Leiter des Naturkundemuseums und daher der erste Vorarlberger Amtsachverständige<br />
für Naturschutzfragen, bearbeitete in seiner über 20jährigen Laufbahn<br />
mehrere tausend Verfahren – allein im Jahr 1973 beschäftigte er sich mit fast<br />
200 für Natur- und Landschaftsschutz relevanten Sachverhalten 82 . 10 Jahre später,<br />
im Jahr 1983, betrug die Anzahl der Verfahren bereits 335 (Krieg 1986).<br />
Bereits in den 1970er Jahren bestand der Großteil der natur- und landschaftsschutzrelevanten<br />
Ansuchen aus Projekten, wie sie auch heute noch an der Tagsordnung<br />
im amtlichen Naturschutz sind – verschiedenste Bauvorhaben, Rodungsbewilligungen,<br />
Forst- und Güterwege, Deponien und Aufschüttungen, Kiesabbau, … Auch<br />
wenn es sich in den meisten Fällen um kleinere Vorhaben handelte, waren einige<br />
Großprojekte zu begutachten, wie zB die Rheintal- und Walgauautobahn, die in<br />
mehreren Bauphasen in den 1970er bis Anfang der 1980er Jahre gebaut wurde.<br />
Zu Beginn der 1970er Jahre verursachte das Kraftwerk Rüthi, das an der Grenze zu<br />
Vorarlberg in St. Gallen gebaut werden hätte sollen, den Vorarlberger Behörden<br />
einiges Kopfzerbrechen. Begonnen hatten die Planungen zu Rüthi in den 1960er<br />
Jahren <strong>als</strong> thermisches Kraftwerk mit angeschlossener Ölraffinerie in Sennwald (Schurig<br />
1990). In den 1970er Jahren stand ein Atomkraftwerk zur Diskussion, das massive<br />
Proteste in Vorarlberg auslöste.<br />
81<br />
Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der T<strong>als</strong>ohle des Rheintales, LGBl.Nr.<br />
8/1977<br />
82<br />
Naturschutzgutachten Walter Krieg – Aktenzahl 8-N/74: Sachverständigentätigkeit nach § 22 des Naturschutzgesetztes<br />
– Arbeitsbericht für das Jahr 1973<br />
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