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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

Gaißau, Höchst und Fußach das i. J. 1933 ablaufende Jagdrecht nicht<br />

mehr vergeben würden.<br />

Diese Forderung entsprach kaum den Vorstellungen der Fischer. Sie beantragten<br />

1936 eine Verschärfung der Fischereibestimmungen am Bodensee und planten eine<br />

Zwangsgenossenschaft. Naturschützer befürchteten die „völlige Vernichtung“ der<br />

<strong>als</strong> fischereischädlich erachteten Arten Fisch- und Seeadler, Fischotter, Eisvogel,<br />

Seeschwalben, Schwäne, Wildenten, Möwen, Taucher, Blässhühner und Kormoran.<br />

Zusätzlich war von Seiten der Fischer auch eine Zestörung der Brutstätten gewünscht.<br />

133<br />

1936 wollten Fischer<br />

Jagdrecht am Bodensee<br />

Tatsache ist, dass den Fischern nach dem Fischereigesetz vom Jahre<br />

1889 verboten ist, beim Verfolgen von Tieren, die dem Fischstande irgendwie<br />

schädlich sind, Schusswaffen zu gebrauchen […]. Die Maßnahmen,<br />

die den Fischern nach dem Jagdgesetz zugestanden wurden,<br />

genügen ihnen aber nicht, weshalb sie sich bemühten, auch<br />

selbst das Jagdrecht am Bodensee zu erreichen, was ihnen von der<br />

Landesregierung auch zugestanden worden ist. Dadurch sind aber unhaltbare<br />

Zustände geschaffen worden, man hat gleichsam den Ankläger<br />

zum Richter in eigener Sache gemacht. Die Fischer können nun eine<br />

Vereinigung bilden zur völligen und ungehemmten Ausrottung der<br />

Vögel des Bodensees. Im Laufe der Jahre würde auf diese Weise das<br />

Schwäbische Meer zu einem toten Meer werden, wenn alle Wasservögel,<br />

die den See so anmutig beleben, schonungslos abgeschossen<br />

werden dürfen. Damit würde aber der Bodensee für den so wichtigen<br />

Fremdenverkehr einen seiner Hauptanziehungspunkte verlieren.<br />

All den vielen Vogelarten, die an und im Bodensee ihre Lebensbedingungen<br />

finden, auch wenn sie hauptsächlich Fische verzehren, kommt<br />

in der Natur eine bestimmte Rolle zu zur Erhaltung des Gleichgewichtes<br />

in der belebten Natur. Störungen desselben, verursacht durch Eingriffe<br />

des Menschen, haben sich noch immer gerächt. […]<br />

Daß der Mensch durch Raubbau sich selbst Schaden zufügt, beweist<br />

auch folgender Fall. Seinerzeit beklagten sich die Bodenseefischer, dass<br />

der Fang der Edelfische, der Felchen arg nachlasse. Schuld daran waren<br />

aber nicht Fischreiher, Taucher, Kormorane u.a., sondern die Fischer<br />

selbst, die zu engmaschige Netze verwendeten, sodaß der Bestand<br />

fortpflanzungsfähiger Fische allzustark vermindert worden war.<br />

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es vom Standpunkte des wohl verstandenen<br />

Naturschutzes nicht zulässig ist, dass den Fischern am Bodensee<br />

auch das Jagdrecht am Bodensee zugestanden und belassen<br />

wird. 134<br />

Die Vorarlberger Landesregierung war der Meinung, obwohl auch eine maßgebende<br />

Naturschutzstelle des Deutschen Reiches bei der Landesregierung auf schriftlichem<br />

Wege für die Schonung der angeblich schädlichen Tiere eintrat 135 , dass die<br />

133<br />

Abschrift des Entwurfs Zahl 11.307 vom 7.7.1936<br />

134<br />

Schreiben Josef Blumrichs vom <strong>24</strong>.7.1936 an die Vorarlberger Landeshauptmannschaft<br />

135<br />

nicht datiertes Schreiben in den Unterlagen der Vorarlberger Landesfachstelle für Naturschutz<br />

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