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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
Gaißau, Höchst und Fußach das i. J. 1933 ablaufende Jagdrecht nicht<br />
mehr vergeben würden.<br />
Diese Forderung entsprach kaum den Vorstellungen der Fischer. Sie beantragten<br />
1936 eine Verschärfung der Fischereibestimmungen am Bodensee und planten eine<br />
Zwangsgenossenschaft. Naturschützer befürchteten die „völlige Vernichtung“ der<br />
<strong>als</strong> fischereischädlich erachteten Arten Fisch- und Seeadler, Fischotter, Eisvogel,<br />
Seeschwalben, Schwäne, Wildenten, Möwen, Taucher, Blässhühner und Kormoran.<br />
Zusätzlich war von Seiten der Fischer auch eine Zestörung der Brutstätten gewünscht.<br />
133<br />
1936 wollten Fischer<br />
Jagdrecht am Bodensee<br />
Tatsache ist, dass den Fischern nach dem Fischereigesetz vom Jahre<br />
1889 verboten ist, beim Verfolgen von Tieren, die dem Fischstande irgendwie<br />
schädlich sind, Schusswaffen zu gebrauchen […]. Die Maßnahmen,<br />
die den Fischern nach dem Jagdgesetz zugestanden wurden,<br />
genügen ihnen aber nicht, weshalb sie sich bemühten, auch<br />
selbst das Jagdrecht am Bodensee zu erreichen, was ihnen von der<br />
Landesregierung auch zugestanden worden ist. Dadurch sind aber unhaltbare<br />
Zustände geschaffen worden, man hat gleichsam den Ankläger<br />
zum Richter in eigener Sache gemacht. Die Fischer können nun eine<br />
Vereinigung bilden zur völligen und ungehemmten Ausrottung der<br />
Vögel des Bodensees. Im Laufe der Jahre würde auf diese Weise das<br />
Schwäbische Meer zu einem toten Meer werden, wenn alle Wasservögel,<br />
die den See so anmutig beleben, schonungslos abgeschossen<br />
werden dürfen. Damit würde aber der Bodensee für den so wichtigen<br />
Fremdenverkehr einen seiner Hauptanziehungspunkte verlieren.<br />
All den vielen Vogelarten, die an und im Bodensee ihre Lebensbedingungen<br />
finden, auch wenn sie hauptsächlich Fische verzehren, kommt<br />
in der Natur eine bestimmte Rolle zu zur Erhaltung des Gleichgewichtes<br />
in der belebten Natur. Störungen desselben, verursacht durch Eingriffe<br />
des Menschen, haben sich noch immer gerächt. […]<br />
Daß der Mensch durch Raubbau sich selbst Schaden zufügt, beweist<br />
auch folgender Fall. Seinerzeit beklagten sich die Bodenseefischer, dass<br />
der Fang der Edelfische, der Felchen arg nachlasse. Schuld daran waren<br />
aber nicht Fischreiher, Taucher, Kormorane u.a., sondern die Fischer<br />
selbst, die zu engmaschige Netze verwendeten, sodaß der Bestand<br />
fortpflanzungsfähiger Fische allzustark vermindert worden war.<br />
Zusammenfassend ist zu sagen, dass es vom Standpunkte des wohl verstandenen<br />
Naturschutzes nicht zulässig ist, dass den Fischern am Bodensee<br />
auch das Jagdrecht am Bodensee zugestanden und belassen<br />
wird. 134<br />
Die Vorarlberger Landesregierung war der Meinung, obwohl auch eine maßgebende<br />
Naturschutzstelle des Deutschen Reiches bei der Landesregierung auf schriftlichem<br />
Wege für die Schonung der angeblich schädlichen Tiere eintrat 135 , dass die<br />
133<br />
Abschrift des Entwurfs Zahl 11.307 vom 7.7.1936<br />
134<br />
Schreiben Josef Blumrichs vom <strong>24</strong>.7.1936 an die Vorarlberger Landeshauptmannschaft<br />
135<br />
nicht datiertes Schreiben in den Unterlagen der Vorarlberger Landesfachstelle für Naturschutz<br />
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