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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

schöner werden und an Wert gewinnen, wenn später einmal einzelne<br />

Bäume infolge von Windbruch entfernt werden müssten. [...]<br />

Es würde überhaupt <strong>als</strong> zweckmäßig sich erweisen, das Wäldchen unter<br />

Naturschutz zu stellen, es <strong>als</strong> Banngebiet zu erklären, um Schädigungen<br />

des Bestandes auszuschließen, da es so reich ist an Unterholz,<br />

das verschiedenen Vogelarten erwünschte Nistgelegenheiten bietet, ist<br />

es auch <strong>als</strong> Vogelschutzgebiet sehr empfehlenswert, von dem dann allerdings<br />

Vogelfänger, Nestplünderer und streunende Katzen ferngehalten<br />

werden müssen. Die Singvogelwelt würde sich durch fröhlichen Gesang<br />

und Wegfangen schädlicher Insekten dafür dankbar erweisen.<br />

[...]<br />

Abb 43+44: Lageplan und Foto des geplanten Banngebiets<br />

Die Vorarlberger Landesregierung antwortet am 29. Jänner 1935:<br />

Bauernkammer lehnt<br />

Schutzgebiet ab<br />

Dem Antrage des Gemeindeamtes Hard auf Erklärung des Wäldchens<br />

Gp 2363/8 in Hard <strong>als</strong> Banngebiet im Sinne des § 12 des Naturschutzgesetzes<br />

wird auf Grund der Gutachten der Bauernkammer für Vorarlberg<br />

und des Landesbaudienstes nicht Folge gegeben.<br />

Nach Auskunft der Bauernkammer musste die Zustimmung versagt werden, „weil<br />

das Wäldchen bei Hochwasser in der Gefahrenzone liegt, und wenn die Bäume bei<br />

Hochwasser zum Schutze des linksseitigen Achdammes gefällt werden sollten, wären<br />

sie nicht verfügbar, weil sie im Banngebiet stünden“. Nach Josef Blumrich eine fadenscheinige<br />

Begründung, weil „die Schutzbauten am linken Achufer bei Hard<br />

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