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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

1999 neue Naturschutzverordnung<br />

1999 wurde diese Bestimmung in einer neuen Naturschutzverordnung (LGBl.Nr.<br />

38/1999) ersatzlos gestrichen. Als Zweck des Schutzgebiets angegeben ist die Erhaltung<br />

des bewaldeten Inselbergs in seinem besonderen ästhetischen Reiz, der das<br />

Rheintal bei Koblach landschaftsbildlich prägt, und die Sicherung seiner Eignung <strong>als</strong><br />

Naherholungsgebiet sowie die Bewahrung der natürlichen Waldgesellschaften in<br />

ihrer Arten- und Strukturvielfalt, insbesondere die Erhaltung des Eichen-Hainbuchen-<br />

Mischwalds, der Lindenbestände, des wärmegetönten Edellaubholzmischwalds und<br />

der Bestände an seltenen heimischen Baumarten.<br />

Abb 48: Pimpernuss<br />

(Staphylea pinnata), ein<br />

wärmeliebender Strauch<br />

am Schlosshügel.<br />

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