Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
Nicht realisierte Großprojekte<br />
In den 1950er und 1960er Jahren waren zwei Großprojekte im Rheindelta geplant:<br />
Ein Flughafen im Riedgebiet von Höchst mit einer 2 km langen Flugpiste (Strasser<br />
2007) zählte dam<strong>als</strong> zu den „vordringlichen Problemen in Vorarlberg“ (Anonymus<br />
1965). Zudem sollte ein internationaler Großschifffahrtshafen gebaut werden, der<br />
aus drei 600 m langen und 70 bis 80 m breiten tiefen Becken inklusive eines Hafenbahnhofs<br />
mit 10 Betriebsgleisen bestanden und Platz für 1500-Tonnen-Frachtschiffe<br />
geboten hätte (Jussel 1957). Beide Projekte wurden jedoch nicht realisiert.<br />
9.1.2. Das Rheindelta und der Naturschutz<br />
Die außerordentliche naturkundliche Bedeutung des Seeuferbereichs<br />
im Rheindelta und die kostbaren natürlichen Verhältnisse legen der<br />
Vorarlberger Landesregierung eine kulturelle Verpflichtung zur Unterschutzstellung<br />
dieses Gebietes auf.<br />
(Gehrer 1977)<br />
Die Vorarlberger Fachstelle für Naturschutz beschäftigte sich 1926 erstm<strong>als</strong> mit dem<br />
Rheindelta, nachdem sich die Schweizerische Gesellschaft für Vogelkunde und Vogelschutz<br />
beschwerte, dass<br />
Klagen über das Ausnehmen<br />
von Vogelnestern<br />
in den 1920er Jahren<br />
im ganzen Verlauf des Alten Rheins und am ganzen Vorarlberger Bodenseeufer<br />
bis entlang zum so genannten Rohrspitz jedes Jahr durch Fischer<br />
sämtliche erreichbaren Nester von Wasserhühnern, Haubentauchern,<br />
Enten, Möwen und anderen Vögeln zerstört und ausgeplündert<br />
werden. So sollen in letzter Zeit am Rohrspitz 200 Möwennester zerstört<br />
worden sein und es wurde in Erfahrung gebracht, dass ein einziger Fischer<br />
von Gaissau auf einmal 170 Eier verschiedener Vogelarten ausgenommen<br />
habe. 131<br />
Zwar war nach dem Vogelschutzgesetz aus dem Jahr 1909 das Ausnehmen von<br />
Möweneiern nicht verboten. Aber hinsichtlich der Gelege der anderen Vogelarten<br />
bestand eine Gesetzesübertretung, weshalb die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch<br />
<strong>als</strong> zuständige BH und die Bezirkshauptmannschaft Bregenz <strong>als</strong> Aufsichtsbehörde<br />
über die Seefischerei eingeladen wurden, „die nötigen Erhebungen durchzuführen<br />
die Gesetzwidrigkeiten abzustellen“.<br />
Von Schweizer Seite bestand außerdem der Wunsch, einen Teil des Österreichischen<br />
Bodenseeufers zum Schongebiet zu erklären und an das Vogelschutzgebiet Rheineck<br />
anzugliedern. 132 Dazu schreibt Blumrich (1931):<br />
Schutzvorschläge durch<br />
die Schweizerische Gesellschaft<br />
für Vogelkunde<br />
Es wäre sehr zu begrüßen, wenn das schweizerische Naturschutzgebiet<br />
bei Altenrhein auch auf der Vorarlberger Seite am Rheinspitz seine Fortsetzung<br />
und natürliche Erweiterung finden würde. Der erste Schritt hiezu<br />
wäre damit gegeben, wenn die in Betracht kommenden Gemeinden<br />
131<br />
Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 27.9.1926 an die Bezirkshauptmannschaften Bregenz<br />
und Feldkirch<br />
132<br />
Schreiben Josef Blumrichs vom 11.9.1926 an die Fachstelle für Naturschutz des Bundesdenkmalamtes<br />
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