Broschüre 2004 zum Download (pdf | 1994,28 KB) - H. Wilhelm ...
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zeigt, dass bei guter landwirtschaftlicher Praxis dieser<br />
Wert unterschritten werden kann, wie hier in diesem<br />
Beispiel, dann gilt der kleinere Wert als zulässige<br />
Höchstmenge. Ein Verfahren, das sich weltweit bewährt<br />
hat und eingebürgert ist.<br />
Bei den genotoxischen Kanzerogenen sieht die<br />
Sache anders aus, und wir müssen die Minimierung<br />
der Exposition, soweit das möglich ist, auf ein gesellschaftlich<br />
tolerierbares Risiko bewerkstelligen. Man<br />
legt bei krebserregenden Substanzen als Richtgröße<br />
das Auftreten von Krebs, bedingt durch die Einnahme<br />
einer solchen Substanz, zugrunde, das nun mit einem<br />
spezifischen Gefährdungsrisiko verbunden wird. Man<br />
nimmt als Zielgröße dann das Risiko in der Bevölkerung,<br />
an einem zusätzlichen Tumor beispielsweise auf<br />
10 5 oder 10 6 Populationsgröße zu erkranken.<br />
Dies wird auch als »As Low as Reasonably Achievable«<br />
bezeichnet, als ALARA-Konzept. Diese unter -<br />
schiedlichen Größenordnungen sind eigentlich nicht<br />
so sehr von Bedeutung, wenn man bedenkt, dass<br />
die Krebshäufigkeit in der Regel als Häufigkeit pro<br />
100.000 gemessen wird. Viel wichtiger ist, dass diese<br />
rein rechnerische Extrapolation klassisch linear<br />
vorgenommen wird, das heißt, man geht von der<br />
Dosis aus, die im Tierversuch noch signifikant Tumoren<br />
über ein Langzeitexperiment von 2 Jahren<br />
hervorruft, beispielsweise in 50 % der Tiere. Dann<br />
wird von dieser 50 %igen Häufigkeit auf Zielhäufigkeiten<br />
von 1 : 10 5 oder 1 : 10 6 heruntergerechnet. Eine<br />
einfache mathematische Extrapolation über 3 oder 4<br />
Größenordnungen, die unterstellt, dass über diese<br />
vielen Größenordnungen die Dosis-Wirkungsabhängigkeit<br />
linear bleibt. Das ist die wesentliche und sehr<br />
vereinfachende Annahme, die bei diesem Verfahren<br />
gemacht wird.<br />
Ein weiteres Konzept arbeitet mit einem »Schwellenwert<br />
für toxikologische Besorgnis«, abgekürzt<br />
TTC (Threshold of Toxicological Concern). Das ist<br />
jetzt sehr stark in der Diskussion, und es hat mehrere<br />
große Publikationen über dieses Thema gegeben. Getrieben<br />
wird diese Diskussion von der Notwendigkeit,<br />
dass man die erforderlichen Ressourcen für Langzeittierversuche<br />
auf die wirklich relevanten zu untersuchenden<br />
Probleme konzentriert. Dazu gibt es einen<br />
Vorschlag in Form eines solchen Entscheidungsbaumes<br />
(decision tree) (Abbildung 3), der bestimmte<br />
Entscheidungsschritte vorsieht. Man sagt von vornherein,<br />
Substanzen wie polyhalogenierte Dibenzodioxine,<br />
Dibenzofurane auf alle Fälle einer Sonderbewertung<br />
unterzogen werden. Weiter wird gefragt, ob<br />
es möglicherweise Strukturelemente gibt, die darauf<br />
hindeuten, dass diese Substanz vielleicht genotoxisch<br />
ist. Wenn ja, fragt man, ob das eines der starken Kanzerogene,<br />
wie flatoxínge Azoxy- oder- Nitrose-Verbin-<br />
Abbildung 3<br />
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