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Broschüre 2004 zum Download (pdf | 1994,28 KB) - H. Wilhelm ...

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zeigt, dass bei guter landwirtschaftlicher Praxis dieser<br />

Wert unterschritten werden kann, wie hier in diesem<br />

Beispiel, dann gilt der kleinere Wert als zulässige<br />

Höchstmenge. Ein Verfahren, das sich weltweit bewährt<br />

hat und eingebürgert ist.<br />

Bei den genotoxischen Kanzerogenen sieht die<br />

Sache anders aus, und wir müssen die Minimierung<br />

der Exposition, soweit das möglich ist, auf ein gesellschaftlich<br />

tolerierbares Risiko bewerkstelligen. Man<br />

legt bei krebserregenden Substanzen als Richtgröße<br />

das Auftreten von Krebs, bedingt durch die Einnahme<br />

einer solchen Substanz, zugrunde, das nun mit einem<br />

spezifischen Gefährdungsrisiko verbunden wird. Man<br />

nimmt als Zielgröße dann das Risiko in der Bevölkerung,<br />

an einem zusätzlichen Tumor beispielsweise auf<br />

10 5 oder 10 6 Populationsgröße zu erkranken.<br />

Dies wird auch als »As Low as Reasonably Achievable«<br />

bezeichnet, als ALARA-Konzept. Diese unter -<br />

schiedlichen Größenordnungen sind eigentlich nicht<br />

so sehr von Bedeutung, wenn man bedenkt, dass<br />

die Krebshäufigkeit in der Regel als Häufigkeit pro<br />

100.000 gemessen wird. Viel wichtiger ist, dass diese<br />

rein rechnerische Extrapolation klassisch linear<br />

vorgenommen wird, das heißt, man geht von der<br />

Dosis aus, die im Tierversuch noch signifikant Tumoren<br />

über ein Langzeitexperiment von 2 Jahren<br />

hervorruft, beispielsweise in 50 % der Tiere. Dann<br />

wird von dieser 50 %igen Häufigkeit auf Zielhäufigkeiten<br />

von 1 : 10 5 oder 1 : 10 6 heruntergerechnet. Eine<br />

einfache mathematische Extrapolation über 3 oder 4<br />

Größenordnungen, die unterstellt, dass über diese<br />

vielen Größenordnungen die Dosis-Wirkungsabhängigkeit<br />

linear bleibt. Das ist die wesentliche und sehr<br />

vereinfachende Annahme, die bei diesem Verfahren<br />

gemacht wird.<br />

Ein weiteres Konzept arbeitet mit einem »Schwellenwert<br />

für toxikologische Besorgnis«, abgekürzt<br />

TTC (Threshold of Toxicological Concern). Das ist<br />

jetzt sehr stark in der Diskussion, und es hat mehrere<br />

große Publikationen über dieses Thema gegeben. Getrieben<br />

wird diese Diskussion von der Notwendigkeit,<br />

dass man die erforderlichen Ressourcen für Langzeittierversuche<br />

auf die wirklich relevanten zu untersuchenden<br />

Probleme konzentriert. Dazu gibt es einen<br />

Vorschlag in Form eines solchen Entscheidungsbaumes<br />

(decision tree) (Abbildung 3), der bestimmte<br />

Entscheidungsschritte vorsieht. Man sagt von vornherein,<br />

Substanzen wie polyhalogenierte Dibenzodioxine,<br />

Dibenzofurane auf alle Fälle einer Sonderbewertung<br />

unterzogen werden. Weiter wird gefragt, ob<br />

es möglicherweise Strukturelemente gibt, die darauf<br />

hindeuten, dass diese Substanz vielleicht genotoxisch<br />

ist. Wenn ja, fragt man, ob das eines der starken Kanzerogene,<br />

wie flatoxínge Azoxy- oder- Nitrose-Verbin-<br />

Abbildung 3<br />

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