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Broschüre 2004 zum Download (pdf | 1994,28 KB) - H. Wilhelm ...

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JÜRGEN GROPP und ANNETTE SCHUHMACHER<br />

EU-Vorgaben und -Praxis in der<br />

Bewertung von Mikroorganismen<br />

als Zusatzstoffe<br />

Mikroorganismen (MO) sind in der Europäische<br />

Union – weniger dagegen in deren Mitgliedstaaten –<br />

eine relativ junge Gruppe der Zusatzstoffe. Erst 1993<br />

wurden sie (RL 93/114/EG) in die Zusatzstoffrichtlinie<br />

70/524/EWG aufgenommen. Damit wurden<br />

dann auch an MO vergleichbare Anforderungen wie<br />

an andere Futterzusatzstoffe (FZS) gestellt. Die erste<br />

Stellungnahme des Scientific Committee on Animal<br />

Nutrition (SCAN) bei der GD XXIV zu MO resultiert<br />

aus dem Jahr 1997. Gefragt waren (zu 26 Produkten)<br />

nahezu ausschließlich Sicherheitsaspekte (Sicherheit<br />

für das Zieltier? Entwicklung bakterieller Resistenzen<br />

gegen Antibiotika? GVO? Sicherheit für Verbraucher<br />

und Anwender?). Bis Mai 2003 wurden vom SCAN<br />

zu 42 einschlägigen Fragen Stellungnahmen erarbeitet<br />

sowie Grundsatzpapiere zur Resistenzbeurteilung<br />

und zur Problematik der Toxinbildung von Bacillus<br />

spp, weiter ein Leitlinien-Entwurf mit Anforderungen<br />

für die gemeinschaftliche Zulassung von MO.<br />

Mit Erlass der Verordnung 178/2002 ging dann die<br />

Bewertung der Zulassungsunterlagen von der Kommission<br />

auf die Europäische Lebensmittelbehörde<br />

(Behörde; European Food Safety Authority: EFSA)<br />

über, deren Ausschüsse im Mai 2003 ihre Arbeit aufnahmen.<br />

Zuständig innerhalb der Behörde ist heute<br />

der FEEDAP Ausschuss (Panel on Additives and<br />

Products or Substances used in Animal Feed). Teile<br />

der bisher in die Zuständigkeit des SCAN gefallenen<br />

Arbeitsgebiete gingen dabei an andere eigens gebildete<br />

Panels über (GVO, unerwünschte Substanzen).<br />

Grundlage der Bewertung von FZS für die Behörde<br />

sind die für »Andere Zusatzstoffe als Mikroorganismen<br />

und Enzyme« und damit für chemisch<br />

definierte Wirkstoffe in den RL 87/153 EWG (mit<br />

der aktualisierten RL 2001/79 EG) und spezifisch für<br />

Mikroorganismen in einer weiteren Leitlinie (SCAN)<br />

festgelegten Anforderungen (http://europa.eu.int/<br />

comm/food/fs/sc/scan/out68_en.<strong>pdf</strong>). GVO müssen<br />

zusätzlich den Anforderungen der RL 2001/18/EG<br />

und RL 90/219/EWG entsprechen.<br />

Bisheriges Vorgehen bei der Bewertung<br />

(SCAN und FEEDAP)<br />

Entsprechend den Leitlinien werden im Einzelnen<br />

beurteilt: der MO selbst (auch Anwendung von<br />

DNA-Techniken, Vorkommen von Toxinen und Virulenzfaktoren,<br />

Antibiotika-Produktion und -Resistenz),<br />

Stabilität, Anwendungsbedingungen (einschließlich<br />

Sicherheitsdatenblatt), Analysenmethode(n), Wirksamkeit<br />

(signifikante Verbesserung des beworbenen<br />

Parameters in drei Versuchen bei festgelegter<br />

Mindestversuchsdauer gefordert), Zieltiertoleranz,<br />

Wirkung auf die Darmflora, Genotoxizitätstests (in<br />

vitro und gegebenenfalls in vivo), orale subchronische<br />

Toxizität (90 Tage), Anwendersicherheit (Reizung,<br />

Haut-Sensitivierung, Effekte auf das respiratorische<br />

System, systemische Toxizität, Kontrollmaßnahmen),<br />

Umweltsicherheit (nur wenn die MO nicht der Intestinalflora<br />

zugeordnet werden oder sonst ubiquitär<br />

sind).<br />

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