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Elektrizität: Schlüssel zu einem nachhaltigen und klimaverträglichen ...

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Das Sicherheitsniveau der deutschen Kernkraftwerke lässt sich durch eine Analyse der meldepflichtigen<br />

Ereignisse (bis 1990 als „besondere Vorkommnisse“ bezeichnet) aufzeigen. Seit 1991 werden die meldepflichtigen<br />

Ereignisse – <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> der deutschen Einstufung in die Kategorien „Normal“, „Eilt“ <strong>und</strong> „Sofort“<br />

– nach der internationalen Einstufung hinsichtlich der sicherheitstechnischen Bedeutung klassifiziert. So gab<br />

es im gesamten Zeitraum von 18 Jahren der Anwendung der siebenstufigen International Nuclear and<br />

Radiological Event Scale, der INES-Skala [11], in westdeutschen Kernkraftwerken keinen einzigen „ernsten<br />

Störfall“ (INES-Stufe 3). Von den 2529 von 1991 bis 2007 gemeldeten Ereignissen wurden 74 als „Störung“<br />

(INES-Stufe 1), d.h. „Abweichung vom normalen Betrieb der Anlage“, eingestuft <strong>und</strong> drei Ereignisse als<br />

„Störfall“ (INES-Stufe 2), was als „begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen“ definiert ist.<br />

Alle anderen meldepflichtigen Ereignisse lagen unterhalb der INES-Skala auf Stufe 0, hatten also keine oder<br />

sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.<br />

Die Abgabe von Radioaktivität über Abluft <strong>und</strong> Abwasser liegt bei allen Kernkraftwerken regelmäßig bei<br />

<strong>einem</strong> Bruchteil der genehmigten Werte.<br />

Jedes Kernkraftwerk muss sich alle zehn Jahre einer Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) unterziehen,<br />

die die laufende aufsichtliche Überwachung der Anlagen ergänzt <strong>und</strong> im Lichte des neuesten Standes von<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Technik ggf. erforderliche Sicherheitsverbesserungen identifiziert. Desgleichen wurde ein systematisches<br />

Alterungsmanagement eingeführt, durch welches Alterungsprozesse erfasst <strong>und</strong> überwacht werden.<br />

Als Maßnahmen <strong>zu</strong>r langfristigen Gewährleistung der Reaktorsicherheit kämen unter anderem in Frage:<br />

• Begutachtung der betrieblichen Sicherheit durch ein internationales Team von Fachleuten (OSART-Mission<br />

der IAEA, wie in den letzten Jahren in den Kernkraftwerken Philippsburg <strong>und</strong> Neckarwestheim erfolgt),<br />

• Überprüfung der Anlagen auf Modernisierungsbedarf, z. B. im Bereich der Sicherheits-Leittechnik, wo<br />

der technische Fortschritt besonders ausgeprägt ist,<br />

• Überprüfung der Intervalle für Wiederholungsprüfungen an Schweißnähten <strong>zu</strong>r Kontrolle auf<br />

Materialermüdung.<br />

Mit diesen Maßnahmen wäre unter dem Aspekt der Reaktorsicherheit eine längere Lebensdauer der bestehenden<br />

Kernkraftwerke vertretbar.<br />

2.2–d Neubau von Kernkraftwerken in Deutschland<br />

Ein Neubau von Kernkraftwerken steht derzeit nicht <strong>zu</strong>r Diskussion. Laut Koalitionsvertrag will die derzeitige<br />

B<strong>und</strong>esregierung am Neubauverbot festhalten. Trotzdem ist es wichtig, dass Deutschland an der kerntechnischen<br />

Forschung <strong>und</strong> dem internationalen wissenschaftlichen Austausch weiter teilnimmt – unabhängig<br />

davon, ob die Politik <strong>zu</strong> <strong>einem</strong> späteren Zeitpunkt an einer Neubau-Option interessiert sein könnte.<br />

2.2–e <strong>Schlüssel</strong>faktoren für die Akzeptanz einer weiteren Nut<strong>zu</strong>ng der Kernenergie<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng der Kernenergie erfordert die Akzeptanz durch eine Mehrheit der Bevölkerung <strong>und</strong> ist damit<br />

Gegenstand politischer Entscheidungen 2 . Diese sind nicht Thema der vorliegenden Studie, die lediglich<br />

naturwissenschaftliche <strong>und</strong> sachliche Gr<strong>und</strong>lagen bereitstellt.<br />

2 Dabei wären von der Politik mindestens folgende Aspekte <strong>zu</strong> berücksichtigen bzw. <strong>zu</strong> bewerten: (1) Es muss eine Priorisierung zwischen<br />

Klimaschutz, Energiekosten <strong>und</strong> Risiken der Kernenergienut<strong>zu</strong>ng vorgenommen werden. (2) Ein Großteil der <strong>zu</strong>sätzlichen Margen der<br />

Kernkraftwerksbetreiber sollte in die Energieforschung fließen <strong>und</strong>/oder den Stromverbrauchern unmittelbar <strong>zu</strong>gute kommen. (3) Es<br />

muss für die Bevölkerung erkennbar sein, dass aus dem Betrieb länger laufender Kernkraftwerke keine wachsenden Risiken <strong>zu</strong><br />

befürchten sind. (4) Es muss sich eine sachgerechte Lösung für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle abzeichnen. (5) Die<br />

Staatengemeinschaft muss alles in ihren Kräften stehende tun, um eine Weiterverbreitung von Atomwaffen <strong>zu</strong> verhindern.

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