12.07.2015 Aufrufe

Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last,2. infolge einer ungünstigen Körperhaltung physisch belastend ist oder3. mit Unfallgefahren, insbesondere bei Arbeiten an Maschinen und bei derBetreuung von Tieren, verbunden ist, von denen anzunehmen ist, daß Kinder über13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche sie wegen mangelndenSicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nichtabwenden können.Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für vollzeitschulpflichtige Jugendliche.(3) Die zulässigen Beschäftigungen müssen im übrigen den Schutzvorschriften desJugendarbeitsschutzgesetzes entsprechen.§ 3 Behördliche BefugnisseDie Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall feststellen, ob die Beschäftigung nach § 2zulässig ist.§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgendenKalendermonats in Kraft.*(*Am 26.06.1998 verkündet.)01.03.2008 4/108

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!