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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong> Durchschnittlicher Betreuungsaufwand: z.B: Zeltlager, einfache Wanderung,Skilager, Ausflug: 1 Betreuer pro angefangene 8 Teilnehmer Hoher Aufsichtsaufwand: z.B.: Bergtour, Radtour, sportl. Unternehmung: 1Betreuer pro angefangene 6 Teilnehmer, ggf. Übungsleiter Fahrten mit geringem Aufsichtsaufwand und Programmgestaltung, z.B.: geleiteteSportkurse, Sprachkurse etc. 1 Betreuer pro angefangene 10-12 Teilnehmer Fahrten mit behinderten Teilnehmern: je nach Umständen und Anforderungen bishin zu mehr Betreuern als TeilnehmernUnabhängig von der Teilnehmerzahl sollte ein Betreuerteam immer aus mindestenszwei Betreuern bestehen. Auch sollte, sofern die Gruppe gemischtgeschlechtlich ist,auch das Betreuerteam immer gemischt-geschlechtlich sein.BusunternehmenAuf die strikte Einhaltung der Richtlinien über die Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrerwird ausdrücklich hingewiesen. Schon bei der Ausschreibung von Busfahrten bzw.der Bestellung von Betten, Zimmern etc. ist darauf zu achten, dass ggf. ein zweiterFahrer miteinkalkuliert wird. Der Austauschfahrer muss dabei entweder im Busmitfahren oder mit dem Zug zum Wechselort gelangen. Nicht zulässig ist, wasoftmals beobachtet wird, dass der zweite Fahrer mit PKW hinter dem Bus herfährtund sodann an einer Raststätte der Wechsel stattfindet.Es ist dabei denkbar, dass ggf. der Betreuer einer Gruppe verpflichtet ist, die LenkundRuhezeiten des Busfahrers zu überwachen und bei deren Überschreitungeinzugreifen. Dies könnte im Einzelfall sogar dazu führen, dass, wenn sich dieAnreise zum Zielort infolge Stau etc. verzögert, noch eine zusätzliche Übernachtung,ggf. nicht weit vom Ziel entfernt, einzulegen ist. Die Organisation sowie dieJugendleiter haben jedoch schon im Vorfeld bei der Programmgestaltung dafür zusorgen, dass genügend zeitliche Reserve besteht und der Busfahrer überausreichend Ruhezeiten verfügt. Bei einer Ankunft spät am Abend darf dann ebenam nächsten Tag nicht gleich am Morgen weitergefahren werden.Diebstahl (innerhalb der Gruppe)Wird der Betreuer seitens eines Teilnehmers mit der Behauptung eines Diebstahles,meist verbunden mit einem mehr oder weniger konkreten Verdacht, konfrontiert,empfiehlt es sich zunächst, die Situation etwas zu „beruhigen“. Oftmals werdenGegenstände nur verlegt bzw. von ihren Besitzern selbst verloren. Taucht derabhanden gekommene Gegenstand auch nach intensiver Suche, ggf. unter Mithilfeder gesamten Gruppe nicht auf, so ist die Möglichkeit eines Diebstahles mit derGruppe zu besprechen und diese auf die Folgen hinzuweisen, falls der Gegenstandbei einem Mitglied der Gruppe aufgefunden wird. Empfehlenswert ist hier dieGewährung einer kurzen Frist, innerhalb derer der Gegenstand bei den Betreuernohne negative Folgen für den Betreffenden zurückgegeben oder (anonym)zurückgelegt werden kann. Wenn dies kein Ergebnis bringt, und der Wert des01.03.2008 4/48

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