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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>OLG München, VersR 1979, 747 Ein Jugendbetreuer handelt fahrlässig, wenn er seine ca. 12-jährigen Kinder, mitdenen er ein Jugendturnier besucht, alleine auf dem Sportgelände spielen läßt,dabei damit rechnen muss, dass die Kinder erneut ein schon vorher alsumfallgefährdet erkanntes Kleinfeld-Tor aufsuchen und wenn eines der Kindersodann beim Umfallen des Tores erschlagen wird.AG <strong>Dachau</strong> – 1 Cs 31 Js 30668/96 – Urteil vom 25.8.97 Wird ein 15-Jähriger beim wechselseitigen Werfen mit Kleiderbügeln durch einen10-Jährigen verletzt, trifft ihn aufgrund seines höheren Alters und der damitverbundenen größeren Einsichtsfähigkeit ein überwiegendes Verschulden (hier75 %). Es stellt keine Verletzung der Aufsichtspflicht dar, wenn Eltern eines 10-jährigen Jungen diesen in ihrem Haus unbeaufsichtigt mit einem 15-jährigenJungen spielen lassen.OLG Köln - 19 U 19/95 - Urteil vom 27.10.95 8.5.01.03.2008 4/39

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