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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>Lebensalterstufen und ihre rechtliche BedeutungLebensalter(= vollendetesLebensalter)Vollendungder GeburtRechtsfolgen in der Bundesrepublik DeutschlandBeginn der Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB)Entstehen der kinderbezogenen bzw. auf dieFamiliengröße abstellenden Sozialleistungen(Kindergeld nach BKGG, Wohngeld nach WoGG, Hilfennach dem BSHG, Rentenzuschläge)Absolutes Verbot der Kinderarbeit(§ 5 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz)3 Jahre Möglichkeit der behördlichen Ausnahmebewilligung vomVerbot der Kinderarbeit für Film, Fernsehen etc. (§ 6 As.1 JugArbSchG)6 Jahre Beginn der Schulpflicht (Art. 7 BaySchulpflichtgesetz)7 Jahre Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)Haftung für unerlaubte Handlungen bei vorhandenerEinsichtsfähigkeit (§§ 276, 828 BGB)10 Jahre Religionsmündigkeit I:Ein Kind ist bei Änderung des religiösen Bekenntnissesunter bestimmten Voraussetzungen zu hören (§ 2 Abs.3 RelErzG);bei Bestimmung des religiösen Bekenntnisses durchVormund oder Pfleger ist es stets zu hören (§ 3 Abs. 2RelErzG)Kinderausweise sind mit Lichtbild zu versehen (§ 2 Abs.1 Ziff. 2 Verordnung zur Durchführung desPassgesetzes)01.03.2008 4/97

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