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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>SkifahrenBei Skifreizeiten bzw. Skikursen beginnt die ordnungsgemäße Wahrnehmung derAufsichtspflicht schon vor Beginn der eigentlichen Aktivität. So sind die Teilnehmerbzw. deren Eltern schon anlässlich eines Vortreffens bzw. eines gesondertenMitteilungsschreibens über wichtige Punkte zu informieren. Dies betrifft zunächstFragen einer ordnungsgemäßen Bekleidung (nicht: Jeans) sowie der Mitnahme vonMütze und Handschuhen. Ferner haben die Eltern der Teilnehmer einenordnungsgemäßen Zustand der Skiausrüstung, insbesondere eine richtig eingestellteSicherheitsbindung zu gewährleisten. Falls, was doch häufig vorkommt, festgestelltwird, dass die Einstellung der Sicherheitsbindung zu weich oder zu hart ist, darfkeinesfalls der Betreuer selbst dies korrigieren. Es ist ein Fachgeschäft aufzusuchen,das die Einstellung fachgerecht vornimmt. Solche Unannehmlichkeiten für denGruppenteilnehmer sowie die damit verbundenen Kosten können bei einerrechtzeitigen Überprüfung schon zu Hause vermieden werden.Was das Verhalten der Gruppe auf der Piste betrifft, so sind, egal ob der Jugendleiterals Skilehrer eines Skikurses bzw. als Betreuer einer Skifreizeit eingesetzt wird,die FIS-Regeln zu befolgen. Deren einzelne <strong>Bestimmungen</strong> sollte jeder Jugendleiterkennen und den Gruppenteilnehmern bei konkretem Anlass auch zureigenverantwortlichen Befolgung erklären und verdeutlichen. Bei der Wahl derAbfahrten ist stets auf das Fahrkönnen des schlechtesten GruppenteilnehmersRücksicht zu nehmen, ggf. ist, sofern weitere Jugendleiter vorhanden sind, dieGruppe nach Neigungen sowie nach skifahrerischen Können aufzuteilen. DenGruppenteilnehmern sind möglichst schon zu Beginn der Skifreizeit sowie ggf. nocham Anfang eines jeden Skitages konkrete Hinweise zum Verhalten in bestimmtenvorhersehbaren Situationen (z. B. Stürze, Herausfallen aus dem Schlepplift,Herabfallen von Gegenständen aus dem Sessellift etc.) zu geben. Für den Fall desVerlierens einzelner Gruppenteilnehmer sind feste Treffpunkte und -zeiten zuvereinbaren. Bei der Gestaltung des Tagesprogrammes ist die zunehmendeErmüdung bzw. nachlassende Konzentration der Gruppenteilnehmer zuberücksichtigen. Gerade kleineren Kindern sind über den ganzen Tag verteiltmehrere Ruhephasen zu verschaffen. Mindestens einmal am Tag (mittags) sollte füralle Teilnehmer eine größere Ruhepause eingelegt werden, bei der auchausreichend gegessen und getrunken wird. Der Konsum alkoholischer Getränkesollte, selbst wenn dies wegen des Alters zulässig wäre, auf der Piste völligunterbleiben. Dem deutlich erhöhten Sturzrisiko am späten Nachmittag,insbesondere bei der berühmten ”letzten Abfahrt” ist dadurch zu begegnen, daß aufdieser Abfahrt nicht ”durchgerast” werden sollte, sondern die Strecke in kleinere,überschaubare Abschnitte gegliedert wird. Bereits erschöpften Kindern ist dieMöglichkeit zu geben, die Talfahrt mit der Seilbahn zu absolvieren.Bei Stürzen mit nicht nur geringfügigen Verletzungen ist, insbesondere an unübersichtlichenStellen, die Unfallstelle ausreichend gegen nachkommende Skifahrerabzusichern. Zur Vermeidung von Unterkühlungen sollte dem Gestürzten eineRettungsdecke (immer Erste-Hilfe-Material mitführen) bzw. ein Anorak01.03.2008 4/65

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