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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>RechtsschutzversicherungDie beschriebenen Haftpflichtversicherungen schützen nur gegen die zivilrechtlicheInanspruchnahme des Aufsichtspflichtigen, nicht aber gegen eine evtl. strafrechtlicheVerfolgung. Hier bietet, zumindest was die Kosten eines Strafverfahrenswegen Fahrlässigkeitsdelikten anbelangt, eine Rechtsschutzversicherungdie Gewähr einer Kostendeckung. Allerdings kann u.U. der Arbeitgeber bzw.Veranstalter aus Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet sein, die Kosten einesStrafverfahrens im Zusammenhang mit „gefahrgeneigten Arbeiten“ zu tragen.UnfallversicherungTeilnehmer an Freizeiten und Erholungsmaßnahmen sowie Besucher vonVeranstaltungen fallen in der Regel nicht in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.Da gelegentlich aber keine eigene persönliche Unfallversicherung derTeilnehmer existiert, ist gerade in diesen Fällen die Erwartung an den Veranstalter,selbst eine Unfallversicherung abzuschließen, besonders hoch. Der Abschluss einerprivaten (Zusatz-)Unfallversicherung ist daher anzuraten. Unterbleibt dies, sindzumindest die Eltern der Teilnehmer vorab auf diese mögliche Versicherungslückeaufmerksam zu machen.KrankenversicherungBei Auslandsfahrten, insbesondere wenn die Gefahr besteht, daß die sog. „Auslandskrankenscheine“der Krankenkassen von den dortigen Ärzten und Krankenhäusernnicht akzeptiert werden, empfiehlt sich der Abschluss einer für die Dauerder Ferienfahrt begrenzten privaten Zusatzkrankenversicherung.Reisegepäckversicherung, ReiserücktrittsversicherungDer Abschluss derartiger Versicherungen kann bei Ferienfahrten, bei denen dieTeilnehmer hochwertiges Gepäck mit sich führen, oder bei denen der Veranstaltereinzelne Reiseleistungen anderweitig bucht (z.B. Flüge, Fährpassage), sinnvoll sein.Im letzteren Fall lässt sich so der Anfall von Stornogebühren vermeiden. Allerdingsmüssen diese Versicherungen vom Veranstalter nicht verpflichtend für alleTeilnehmer abgeschlossen werden, es dürfte genügen, wenn die Eltern derTeilnehmer auf bestehende Risiken und den möglichen Abschluss solcherVersicherungen hingewiesen werden.Die Jugendringe sind versichert überBernhard Assekuranz, Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, Tel.: 08104/89160,www.bernhard-assekuranz.comDieser Versicherungsmakler bietet für alle Belange der Jugendarbeit passendeVersicherungen an.01.03.2008 4/74

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