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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>Schaltet der Anspruchsteller einen Rechtsanwalt ein, so ist dies auch demVerband/Träger zu empfehlen.Kommt es zum zivilen Rechtsstreit vor Gericht, so ist vor den Amtsgerichten dieEinschaltung eines Rechtsanwaltes nicht vorgeschrieben, obwohl dies ggf. sinnvollund daher anzuraten ist. Vor den Landgerichten besteht generell Anwaltszwang.Im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung sowie bei arbeitsrechtlichen Konsequenzen(Kündigung o.ä.) ist im Hinblick auf die drohenden Folgen in jedem Fall dieInanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zu empfehlen.Aber: Nur in ganz seltenen Fällen kommt es tatsächlich zu einer gerichtlichenAuseinandersetzung bzw. sogar zu einem Strafverfahren. Während oftmals anvermeintlichen Ansprüchen wenig „dran“ ist, lassen sich berechtigte Ansprüche unterMitwirkung der Versicherung meist außergerichtlich regeln.Ängste sind hier also weitgehend unbegründet. Sie beruhen wohl auf der Kenntniseinzelner Verfahren oder Gerichtsurteile, die - für sich genommen – bestimmtnachdenklich stimmen können, im Hinblick auf das Gesamtaufkommen derAufsichtspflicht aber einen absolut verschwindenden Teil darstellen.01.03.2008 4/76

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