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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>Programmgestaltung mit der Gruppe (Volksfestbesuch, Silvesterfeier,Geburtstagparty) ist darauf zu achten, dass Alkoholkonsum (außerhalb der Grenzendes JöSchG) ausgeschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn entgegenstehendeErlaubnisse der Eltern vorliegen.AnmeldeformularIm Rahmen der Informationspflicht trifft den Veranstalter einer Ferienfahrt bzw. einerJugendgruppe bereits vor Entstehung der Aufsichtspflicht die Verpflichtung,sämtliche für die Durchführung der Ferienfahrt bzw. Gewährleistung einer sicherenGruppenstunde/Trainingsbetrieb notwendige Informationen zu denGruppenteilnehmern zu beschaffen. Dies geschieht üblicherweise und ameinfachsten durch ein Aufnahme- bzw. Anmeldeformular (Anlage), auf dem die Elternder Fahrt- oder Gruppenteilnehmer gebeten werden, Auskunft über solche Umständezu geben, die Einfluss auf die Aufsichtsführung durch die Jugendleiter habenkönnen. Eingebürgert haben sich dabei Fragen nach ansteckenden und nichtansteckenden Krankheiten, Behinderungen, Allergien, nach der Notwendigkeit einerregelmäßigen oder akuten Medikamenteneinnahme (was der Jugendleiterüberwachen kann), sowie nach den Schwimmkenntnissen. Zusätzlich kann, je nachden konkreten Anforderungen, noch nach besonderen Fähigkeiten, z. B.Schwindelfreiheit, Trittsicherheit, besonderen sportlichen oder fachlichenKenntnissen sowie nach speziellen Hinweisen der Eltern gefragt werden.Unabhängig davon kann ein solches Formular, sofern hierfür nicht ein Notfallkuvert(Anlage) o. ä. existiert, auch zur Mitteilung von Notfalladressen, der Adresse desHausarztes, der Blutgruppe etc. verwendet werden. Falls die Eltern und derFerienteilnehmer eine Verwaltung des Taschengeldes durch den Jugendleiterwünschen, kann dies dort ebenfalls unter Angabe des überlassenen Betrages (bittesofort kontrollieren!) vermerkt werden.Gemeinsam mit der Ausschreibung zu einer Ferienfahrt dient das Anmeldeformularumgekehrt auch bei Freizeit- und Gruppenveranstaltungen dazu, die Eltern derTeilnehmer umfassend zu informieren. Dies betrifft einerseits eine grobe Darstellungvon Ablauf und Inhalt der Aktivität sowie dessen, was von den einzelnenTeilnehmern erwartet wird. Allein mit diesen Informationen müssen die Elternentscheiden können, ob die Aktivität für ihr Kind geeignet ist oder nicht. Mitgeteiltwerden sollten auch Abfahrts- und Ankunftszeiten bei Ferienfahrten bzw.verbindliche Anfangs- und Endzeiten bei Gruppen- und Trainingsstunden.Das Anmeldeformular ist vom sog. ”Personensorgeberechtigten” (ein Elternteilgenügt) zu unterzeichnen, was bei alleinerziehenden Eltern (mit alleinigemSorgerecht) auch nur auf den betreffenden Elternteil zutrifft. Zweifelsfälle muss derVeranstalter aufklären, damit Übertragungen der Aufsichtspflicht nicht ohne Wissenund ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten geschehen.01.03.2008 4/44

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