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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>Anwesenheit und Überprüfung der Schwimmkenntnisse eine regelmäßige Kontrolleder momentanen Aktivität. Gefährliche Verhaltensweisen, z.B. Untertauchen, solange-wie-möglich-die-Luft-anhaltenetc. sind zu unterbinden. (vgl. auchSchwimmbad)BergtourDie Planung und Durchführung einer Bergfreizeit mit Kindern und Jugendlichen,insbesondere, wenn diese noch über keine oder wenig Bergerfahrung verfügen, stelltbesondere Anforderungen an das Betreuerteam. Alle Jugendleiter sollten daherausreichend eigene Bergerfahrung besitzen und sich möglichst im Aufenthaltsgebietder Gruppe auskennen. Eine gute Kondition wäre ganz hilfreich, um in kritischenSituationen nicht allzu rasch an die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit zugelangen.Besonders bei Bergfreizeiten beginnt wegen der besonderen Gefahr dieWahrnehmung der Aufsichtspflicht aber schon bei der Auswahl der Wege undUnterkünfte sowie bei der umfassenden Information der Teilnehmer vor Beginn derFreizeit. Die Gruppenteilnehmer (ggf. in ihrer fiktiven altersmäßigenZusammensetzung) dürfen durch Länge, Dauer und Schwierigkeit der Tagesetappennicht überfordert werden. Im Zweifel ist die leichtere bzw. kürzere Routenvariante zuwählen, da durch unvorhersehbare Umstände (Wetter, Ermüdung, Verletzungen,Verlaufen etc.) die Planungen schnell umgeworfen werden können. Auch ist zubedenken, dass Wegzeiten in der Bergliteratur meist für Einzelgeher gelten unddaher gerade bei einer größeren Gruppe Kinder ein erhebliches ”Zeitpolster”einzukalkulieren ist. Wenn sich während der Freizeit herausstellt, daß die Gruppeunterfordert ist, kann das Programm meist immer noch ”verschärft” werden. Maßstabder Programmgestaltung vor Ort sollte der schwächste Gruppenteilnehmer sein.Bei der Wahl der Unterkunft ist oftmals die Frage der Bewirtung (bequem, aber teuer)oder Selbstversorgung (unabhängig und billig, aber Gewichtsproblem) sowie dieDauer des Anstieges entscheidend. Weiter ist darauf zu achten, dass ausreichendPlatz zum Aufenthalt der Gruppe auch in der Hütte besteht, dass Möglichkeiten zumTrocknen nasser Kleidung existieren und dass bei anhaltendem Schlechtwetter einrascher und v.a. ungefährlicher Rückzug ins Tal möglich ist.Großes Augenmerk sollte v.a. der richtigen Ausrüstung der Teilnehmer gelten. DieMitnahme eines Handys zur sofortigen Alarmierung von Rettungsdiensten/Bergwacht, aber auch z.B. zur Information des Hüttenpersonales von der späterenRückkehr von einer Bergtour oder ggf. Umplanung der Route ist besonders zuempfehlen. Auch ausreichend Verbandsmaterial darf im Rucksack der Betreuer nichtfehlen. Eine intensive Information der Teilnehmer ausreichend vor Beginn der Fahrtstellt sicher, dass diese auch über die notwendige Ausrüstung verfügen. Dies gilt v.a.für gutes Schuhwerk sowie Regen-, Kälte- und Sonnenschutz.01.03.2008 4/46

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