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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>Art. 10 Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- undUnterrichtswesenArt. 80 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- undUnterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000(GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom24. Juli 2007 (GVBl S. 533), wird aufgehoben.Art. 11 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.01.03.2008 4/117

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