12.07.2015 Aufrufe

Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>Verwaltungsgerichten gegeben ist, z.B. dasJugendhilferecht16 Jahre Ehemündigkeit I:Das Vormundschaftsgericht kann auf Antrag vomErfordernis der Volljährigkeit bei der Eheschließungbefreien, sofern der künftige Ehegatte volljährig ist (§ 1Abs. 2 Ehegesetz)Eidesmündigkeit:Eine Vereidigung des Minderjährigen ist möglich(§§ 393, 455 Abs. 2 Zivilprozessordnung; § 61 Nr. 1Strafprozessordnung)Testierfähigkeit für notarielles Testament(§§ 2229 Abs. 1, 2233, 2247 BGB)Eigener Anspruch auf Ausbildungsförderung (§§ 1, 12BAFöG)Erwerb des Führerscheins der Klassen 1b, 4 oder 5 (§ 7StVZO)Personalausweispflicht (§ 1 Gesetz überPersonalausweise)18 Jahre Beginn der Volljährigkeit (§ 2 BGB)Unbeschränkte Geschäfts- und Prozessfähigkeit(§§ 104 ff. BGB; 52 ZPO);Testier- und Erbvertragsfähigkeit (§§ 2247, 2275 BGB),Möglichkeit des Erb- oder Pflichtteilverzichtsvertrages(§§ 2346, 2347 BGB)Unbeschränkte zivilrechtliche Deliktsfähigkeit (§ 828BGB)Arbeitsmündigkeit II:Unbeschränkte Erwerbs-/Berufstätigkeit im Rahmen derGesetzeEhemündigkeit II:01.03.2008 4/99

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!