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Gesetzliche Bestimmungen - Kreisjugendring Dachau

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4. Mit einem Fuß im Gefängnis? –<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Bestimmungen</strong>Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten;2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 3. wermit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in derSeitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Gradverschwägert ist01.03.2008 4/42

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