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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 100Eine weitere Möglichkeit <strong>ist</strong> die Regelung der Zwischennutzung durch einen StädtebaulichenVertrag (§ 11 BauGB).Eine weitere Regelung die allerdings in der Praxis nur selten Anwendung findet <strong>ist</strong>§ 9 Abs. 2 BauGB (Baurecht auf Zeit). Voraussetzung <strong>ist</strong> allerdings, dass bereits beider Aufstellung des Bebauungsplans Kenntnis über eine Zwischennutzung besteht.Neben dem Planungsrecht können zusätzliche Verträge zu einer Rechtssicherheitzwischen Eigentümern und Zwischennutzern führen.Vertragsgegenstand können neben Pacht und Mietverträgen auch einfache Überlassungsverträge(unentgeltlich) sein. Für grüne Zwischennutzungen erscheinen Pflegeverträgebesonders wichtig. Überträgt ein Eigentümer sein Nutzungsrecht an dieKommune erscheint die Gestattungsvereinbarung (siehe auch: Gestattungsvereinbarung:Stadt Leipzig; "Urbane Wälder – Grünes Band Wurzner Straße" S. 134) eingeeignetes Instrument zu sein.Das nachfolgende Praxisbeispiel aus der ExWoSt-Modellprojekt Saarbrücken "AngerDudweiler- Temporäre Grünfläche und Sozialprojekt" zeigt eine gelungene grüneZwischennutzung.Das Gelände einer ehemaligen Gärtnerei wurde mehrere Jahre nicht mehr genutzt,wodurch sich die Fälle von Vandalismus auf dem Gelände häuften. Zeitgleich suchtedie Gesellschaft für Sozialentwicklung neue Räume für ein soziales Modellprojekt fürJugendliche mit Integrationsschwierigkeiten.Das ehemalige Gärtnereigebäude diente dem Projekt als Unterkunft. Hier wurdenverschiedene Werkstätten eingerichtet.Die Außenfläche der Gärtnerei wurde in Rahmen von Qualifizierung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmenvon den Teilnehmern des Sozialprojektes zu einer öffentlichenGrünfläche umgestaltet. Hierzu fand eine Planungswerkstatt mit den Eigentümernund Anwohnern statt. Durch die öffentliche Nutzung erhöhte sich die Attraktivitätdes gesamten Quartiers.Die Pflege der Grünfläche hat die Stadt übernommen (MBWSV NRW 2012; BBSR 2008: Werkstatt:Praxis Heft 57)..Informelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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