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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 61dern auch bestimmte bauliche Anlagen. Inhaltlich wurde klargestellt, dass Gebietefestgesetzt werden können, in den bestimmte bauliche und sonstige technischeVorkehrungen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärmeoder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme- Kopplung getroffen werdenmüssen (Krautzberger/Stüer 2011).Zu beachten <strong>ist</strong>, dass zur Regelung der jeweiligen Planungssituation me<strong>ist</strong> ein abgestimmtesMaßnahmenbündel und ein integrierter Ansatz unter Berücksichtigungder umweltbezogenen Fachplanungen zu entwickeln und umzusetzen <strong>ist</strong>, ggf. <strong>ist</strong>eine Kombination der Festsetzungen in Bebauungsplänen sinnvoll (Regionalverband Ruhr2010). Das Gebot der Konfliktbewältigung gebietet es, den Geltungsbereich nicht zueng zu begrenzen. Auch muss es Anliegen der klimagerechten Stadtentwicklungsein, Grundstücke in ähnlichen städtebaulichen Situationen (Wärmeinsel, denkmalgeschützteInnenstadt oder hochwassergefährdete Siedlungsbereiche) mittels einheitlicherAnpassungsstrategien zu entwickeln.Neben der nachrichtlichen Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriftengetroffenen Festsetzungen, gemeindliche Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang(neu eingeführt mit der BauGB-Novelle 2011) sowie von Denkmälernnach Landesrecht können auch relevante Festlegungen informeller Konzepte wichtigfür das Verständnis von bauleitplanerischen Regelungen und Zusammenhängensein. Die Hinweise zeigen durchaus Wechselwirkungen mit den Anliegen der klimagerechtenStadtentwicklung. Vorstellbar sind die Kennzeichnungen von denkmalundnaturschutzrechtlich Unterschutzstellungen wie geschützte Alleen und Biotopegemäß § 31 und 32 BNatSchG. Die sonstige städtebauliche Bedeutung des Gebieteskann eine Informations- und Anstoßwirkung für den Bebauungsplan im Rahmen derklimagerechten Stadtentwicklung entfalten. Wird bspw. ein Bebauungsplan für einfestgesetztes Sanierungs-, Entwicklungs- oder Erhaltungsgebiet aufgestellt, so <strong>ist</strong>innerhalb des Planes darauf hinzuweisen. Die Erläuterungen von komplexen Wirkungsbezügenund Abhängigkeiten von Festsetzungen sollten innerhalb der Begründungenaufgenommen werden.AnwendungsbeispieleDie Bauleitplanung hat eine Vorsorgeaufgabe, in deren Rahmen sie das örtlicheKlima positiv beeinflussen kann. Begünstigend für die klimatischen und lufthygienischenVerhältnisse in Städten sind innerstädtische Wasser- und Grünflachen (Ropertz2008), die auch als Dach- und Fassadenbegrünung (Kohler 2008) sowie Straßenbegleitgrünklimatisch optimierend und Staub reduzierend wirken. Für die Staubfilterungsind Art und Dichte der Vegetation maßgeblich (Litschke/Kuttler 2008). Gleichfalls wirkenEntsiegelungsmaßnahmen dem städtischen Wärmeinseleffekt entgegen. Insbeson-Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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