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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 136(mind. 10 Jahre) ohne, dass das auf den Flächen festgesetzte Baurecht aufgehobenwird. Die Vereinbarung bietet dabei sowohl für die Stadt, als auch für den Grundstückseigentümermehrere Vorteile aber auch Pflichten:Le<strong>ist</strong>ungen / Vorteile der Stadt:• Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen• Erlass der Grundsteuer für die betreffenden Grundstücke als Anreiz• Attraktivierung der innerstädtischen Standorte gegenüber den Umlandgebieten• Aufgewertetes Wohnumfeld für ein attraktives Investitionsklima• zusätzliche öffentlich nutzbare Freiräume• Abbau des Gründefizits und Aktivierung brachliegender FreiflächenLe<strong>ist</strong>ungen / Vorteile des Eigentümers:• Beräumung verwahrloster Grundstücke durch Fördermittel ("Baureifmachung")• Erlass der Grundsteuer für die Dauer der Vertragslaufzeit• Sicherung und Vorhaltung von Baugrundstücken• Übernahme der Unterhaltungspflege und Verkehrssicherungspflicht• Abmilderung der laufenden Kosten (Abwasser, Vandalismus etc.)Abbildung 16: ehemalige Bebauung "Dunkler Wald"Anhang BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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