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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 26Prüfauftrag der Verwaltung von der Politik die Klärung der Nutzungsmöglichkeitenauferlegt wird. Auf diese Weise wird das gesamte Flächennutzungsplanverfahrennicht unnötig verzögert und das kommunale Planungskonzept kann für den Restdes Geltungsbereiches schneller wirksam werden.Über die Wenn-dann-Relationen kann der Flächennutzungsplan durch die Integrationdes Zeitfaktors trotz seiner langfr<strong>ist</strong>igen Orientierung die schrittweise Verwirklichungder politisch wie planerisch programmierten Bodennutzung steuern und zugleichAbhängigkeiten von externen Entwicklungen und damit verbundenen Folgelastenverdeutlichen. Damit trägt der Flächennutzungsplan dazu bei, dass die zunehmendbegrenzten kommunalen Flächenpotentiale sowie die finanziellen und personellenRessourcen, gesteuert durch seine langfr<strong>ist</strong>ige Perspektive, effektiver eingesetztwerden können.Zur Umsetzung und ggf. Neuorientierung der im Flächennutzungsplan aufgezeigtenPotentiale in der verbindlichen Bauleitplanung und auch im unbeplanten Innenbereich,zu denen der Plan eher programmatische Aussagen treffen sollte, <strong>ist</strong> einständiger Diskussions- und Abstimmungsprozess mit allen Akteuren der Stadtentwicklungzu implementieren.Zudem empfiehlt es sich, grundsätzlich stets ausreichend Flächen der 1. Prioritätinsbesondere für potenzielle gewerbliche Anfragen vorzuhalten. Wichtig für einepolitische Durchsetzbarkeit <strong>ist</strong> auch die Suche nach strategischen Partnern, insb.bei den Fachplanungen für Hochwasserschutz oder der Landschaftsplanung, umfachliche Argumente für die nachrangige Entwicklung bestimmter Flächen vorbringenzu können.MonitoringEine Abkehr von statischen Darstellungen begründet gleichzeitig die Notwendigkeiteiner periodischen Aktualisierung und ggf. Revidierung im Hinblick auf die grundlegendeGültigkeit der Strukturvorstellungen wie auf die festgelegte zeitliche Abfolgeder Aktivierung bzw. Rückwidmung der dargestellten Bauflächen. Diese Aktualisierung<strong>ist</strong> keineswegs gleichzusetzen mit den in der Regel rein reagierenden, vorhabenbezogenenparallelen Änderungen der Flächennutzungspläne.Damit begründet sich die Notwendigkeit einer fortlaufenden Beobachtung der tatsächlichenFlächeninanspruchnahme und der Bedarfsentwicklung inklusive der laufendenÜberprüfung der Zielerfüllung der gemeindlichen Konzeption (Monitoring) imSinne von § 4c BauGB.Dies <strong>ist</strong> erforderlich, weil es nicht Ziel einer Flächennutzungsplanung sein kann, gesamtgemeindlicheKonzeptionen bei aktuellem Anlass immer komplett ändern zumüssen. Diese Konzeptionen würden ansonsten bloß aktuellen Entwicklungen hinterhereilen, die aus Sicht der gemeindlichen Entwicklungsvorstellungen nicht im-Verfahren BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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