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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 66gebieten), könnte das Willkürverbot missachtet werden. Wenn nicht sicher <strong>ist</strong>, obdas Bemessungsereignis, dessen Festlegung auf stat<strong>ist</strong>ischen Werten aus der Vergangenheitberuht, zukünftig noch dem Normativ gesetzten Wiederkehrintervallentspricht, lassen sich Eingriffe in private Eigentumsrechte, die durch die Festlegungvon Überschwemmungsgebieten bedingt werden, nicht länger begründen (Greiving2008). Sind diese nicht begründbar, dürften sie als willkürlich und damit rechtswidriganzusehen sein 7Weitere Reglungsbeispiele einfacher Bebauungspläne im Kontext klimagerechterStadtentwicklungGestaltung von SiedlungsrändernSiedlungsränder grenzen Siedlungs- vom Nichtsiedlungsgebiet ab und sind damitder Übergang vom bebauten zum nicht bebauten Raum. In Bezug auf das Orts- undLandschaftsbild sowie den Umgang mit der nicht vermehrbaren Ressource Bodensind sie für die räumliche Planung von großer Bedeutung. Übergangsbereiche sindin drei Dimensionen wahrnehmbare Räume, welche die nutzungsmäßige und ökologischeVernetzung zwischen der offenen Landschaft und dem bebauten Raum sicherstellen.Am Siedlungsrand konkurrieren oft Belange der Wohn- und Arbeitsnutzung,des Verkehrs, der Land- und Forstwirtschaft, des Orts- und Landschaftsbilds,der Siedlungsentwicklung, aber auch ökologische und klimatische Belange miteinander,die in Einklang zu bringen sind.Die hohe Bedeutung von Siedlungsrändern findet sich auch in den Zielen des LandschaftsprogrammesSaarbrücken:• Sicherung zusammenhängender offener Ortsrandbereiche besonders in denWaldgebieten und Regelung der Freiflächennutzungen; Schaffung vielfältignutzbarer, erlebnisreicher Ortsränder mit Verbindung zu innerörtlichen Verkehrsflächenund Freiräumen.• Für eine ausreichende (fußläufige) Durchlässigkeit zum Stadtrand hin und dieBereitstellung privater Freiräume <strong>ist</strong> zu sorgen.• Auf schonende Einpassung von Siedlungserweiterungen in die Landschaft undNeugestaltung multifunktionaler Ortsränder <strong>ist</strong> zu achten.• Sicherung und Entwicklung gewachsener Ortsränder, insbesondere derStreuobstgebiete und -gürtel sowie kleinräumiger Nutzungsmosaike.• Kleinräumige Anpassung der innerörtlichen Freiraumsituation auf die Bedürfnisseder Ortsansässigen: Besondere Bedeutung besitzen hier fußläufige Ver-7für Prüfmaßstäbe an Rechtsnormen Bunzel/Hanke 2011; auch Entscheidung des VerfGH Nordrhein-Westfalenvom 26.08.2009, Az. VerfGH 18/08 und Faßbender 2012:.Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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