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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 99• eine überschaubare Größe haben, um den Verwaltungsaufwand gering zuhalten,• über wenig oder keine Altlasten verfügen, da deren Beseitigung me<strong>ist</strong> erheblicheKosten verursachen.Überaus geeignet erscheinen daher Baulücken oder Rückbauflächen. Vorteilhaft <strong>ist</strong>es zudem, wenn die Fläche der Kommune gehört oder diese zumindest als Initiatorund Vermittler zwischen Eigentümer und Flächennutzer auftritt.Empfehlenswert wäre daher eine kommunale Koordinationsstelle für die Zwischennutzungdie folgende Aufgabenbereiche umfasst:• Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Standorten (Vermittlung vonFlächen)• Beratung bei Genehmigungsverfahren• Steuerung verwaltungsinterner Abstimmungsprozesse• Ggf. Erstellung von Mietverträgen, Gestattungsvereinbarungen etc.• Vernetzung von Akteuren• Öffentlichkeitsarbeit, Sponsorensuche etc.Hemmnisse zur Umsetzung grüner Zwischennutzungen können fehlende Zuständigkeitenzum Erhalt und Pflege der Grünflächen sein, wodurch sich die Gefahr einerungewollten Verstetigung erhöht.Für den Eigentümer einer Fläche lassen sich aus grünen Zwischennutzungen im Regelfallkeine Einkünfte generieren. Eventuell fallen durch die Begrünung neue Kostenan. Zudem verliert die Fläche durch die Zwischennutzung an Flexibilität, was ineinigen Fällen ein nicht unwichtiges Verkaufsargument sein kann. Diese Problemelassen sich im Regelfall durch eine vertragliche Vereinbarung vermeiden.Daher empfiehlt es sich auch Zwischennutzungen über die folgenden Verfahren planungsrechtlichabzusichern, um für alle beteiligten Akteure eine Rechtssicherheit zuschaffen. Dies betrifft insbesondere die Übertragung der Nutzungsrechte vom Eigentümerauf den Zwischennutzer.Die bauplanungsrechtliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erscheint amgeeignetsten um Zwischennutzungen rechtlich zu legitimieren. Voraussetzung hierfür<strong>ist</strong> die klare zeitliche Eingrenzung der Zwischennutzung, sowie die Möglichkeitdie Fläche nach Beendigung der Zwischennutzung wieder in ihren ursprünglichenZustand zurückzuversetzen.Informelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013